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Experten-Antwort

Dozententätigkeit als HP auch Versicherungspflichtig?

von jojo31.01.2008 | 13:47
1366 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, wenn ich als Heilpraktiker für Psychotherapie eine selbständige Dozententätigkeit ausübe, ist das dann versicherungspflichtig oder nicht. HP sind ja ausgenommen von der Pflicht, Dozententätigkietne dagegen sind Pflichtig - was ist dann ausschlaggebend? Danke und Gruß jojo

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbständig tätige Lehrer unterliegen kraft Gesetzes der Versicherungspflicht, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (= monatliches Arbeitsentgelt mehr als 400 Euro) beschäftigen.

Zum Personenkreis der selbständigen Lehrer gehören u.a. Lehrbeauftragte (Dozenten) an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen.

Bei Personen, die sowohl lehrend als auch anderweitig tätig sind, ist zu prüfen, welcher Aufgabenbereich der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt, sofern diese Tätigkeiten in einem organisatorischen Zusammenhang stehen. Besteht ein Zusammenhang, dann liegt Versicherungspflicht als selbständig tätiger Lehrer nur vor, wenn die lehrende Tätigkeit den Schwerpunkt bildet.

Eine genaue Beurteilung bezüglich Ihrer Person kann ich nicht abgeben, da ich die Umstände Ihres Einzelfalles nicht kenne. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen. Ein Verzeichnis dieser Stellen finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Beratungsstellen".

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sofern der Promovierende in die Arbeit des Instituts direkt eingebunden ist, könnte eventuell ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestehen. Dies hätte zur Folge, dass er als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung wäre, sofern es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung (sog. "400 Euro-Job") handelt. Ohne Kenntnis des Einzelfalles kann dies jedoch von mir nicht beurteilt werden.

Über das Vorliegen von Versicherungspflicht entscheidet im Übrigen die zuständige Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Falls nicht klar ist, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt, kann auch eine Klärung über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin herbeigeführt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

zuzaam 31.01.2008 | 16:02
hallo, dazu gleich noch eine frage: wie verhält es sich mit der dozententätigkeit von promovierenden, die ein stipendium erhalten? promovierende sind ja i.d.r. in die arbeit eines instituts direkt eingebunden, schon allein um die stringenz des lehrplans aufrecht zu erhalten. sind sie eigentlich (nebenberufliche ...) scheinselbständige? gruß, zuza
Deutsche Rentenversicherung
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