Dem Beitrag von „KSC“ wird mit folgender Anmerkung zugestimmt, dass die Kindererziehungszeit grdsl. dem Elternteil zuzuordnen ist, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet – überwiegend erzogen hat. Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, wäre daher dem Rat von „KSC“ zu folgen und zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.