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Experten-Antwort

Dozententätigkeit und Erziehungszeiten

von Selbständiger22.05.2013 | 10:56
1311 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Frage Mein Mann hat ein Einkommen über ein ganze Stelle als Angestellter und er ist zusätzlich Freiberuflich als Dozent tätig. Er verident dort 7130 Euro abzügl. des Übungsleiterfreibetrages -2400 Euro. Hat er einen Gewinn von 4730 Euro. Ist dies rentenversicherungspflichtig? Es sind insgesamt ca. 23 Tage die er freiberuflich arbeitet. 2. Frage Wenn mein Mann auch Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen möchte, muss er dann zusätzlich einen Pflichtbeitrag für die Selbständigkeit einzahlen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „KSC“ wird mit folgender Anmerkung zugestimmt, dass die Kindererziehungszeit grdsl. dem Elternteil zuzuordnen ist, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet – überwiegend erzogen hat. Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, wäre daher dem Rat von „KSC“ zu folgen und zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.

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1 Antworten

KSCam 22.05.2013 | 17:23
Mit einen Jahresgewinn von 4730 € ist man nicht versicherungspflichtig, weil man geringfügig selbständig ist. Die Kindererziehungszeit hat mit der Frage der Versicherungspflicht eines Selbständigen gar nichts zu tun. Da haben Sie ja einen Glücksgriff gelanden, gibts tatsächlich einen Mann, der Vollzeit arbeiten, nebenher noch selbständig doziert und dann noch den Haushalt schmeißt? Was machen Sie eigentlich? Wegen der Zuordnung der KEZ sollten Sie sich beraten lassen.....
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