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Experten-Antwort

Drittfach Lehramt - Waisenrente

von Anna13.08.2015 | 17:25
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3 Antworten

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Hallo, Ich habe noch eine Frage. Ich werde im nächsten Monat mein Lehramtsstudium beenden ( Fach 1 & 2). Ich bin aber noch in einem Drittfach eingeschrieben. Wenn ich mich jetzt zurückmelde und ein halbes Jahr jobbe, erhalte ich dann weiter meine Halbwaisenrente? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Waisenrente besteht bis zum Abschluss des Studiums. Ein weiterstudieren in einem Nebenfach dürfte nur rentenbegründend sein, wenn ein weiterer Abschluss vorgesehen ist. Dieses dürfte eine Einzelfallprüfung bei Ihrem Leistungsträger hervorrufen. Wie schon hier im Forum gesagt, muss die zeitliche Belastung durch das Studium min. 20 Wochenstunden betragen. In Zweifelsfällen erfolgen konkrete Nachfragen bei der Uni, bei der z. Bsp. die Teilnahme an Prüfungen erfragt wird.

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2 Antworten

KSCam 13.08.2015 | 17:32
Gestern wars das FSJ + Heirat, heute hört es sich so an als ob Sie pro forma eingeschrieben sein wollen, aber statt zu studieren lieber jobben und Kohle machen.... Wie wäre es mit dem Vorschlag mit abgeschlossenem Studium ganz normal zu arbeiten? Ach nein, das wäre ja schade wegen der verschenkten Waisenrente, soll doch lieber die Allgemeinheit für Sie zahlen....ist ja nur zu verständlich.
???am 13.08.2015 | 18:38
Schwierige Frage. Ihr Studium ist mit der 1. Lehrerprüfung abgeschlossen. Ist das die Prüfung, die im nächsten Monat ansteht? Danach würde ein weiteres Studium im Bereich "Lehrer" wohl nur dann einen Waisenrentenanspruch ergeben, wenn Sie dadurch "höher" qualifiziert werden. Ob dafür "nur" eine weiteres Fach ausreicht? Das würde ich mir schriftlich bestätigen lassen. Für den Vorbereitungedienst besteht dann wieder Waisenrentenanspruch, da Sie dann in Berufsausbildung stehen. Übrigens: Die DRV unterstellt natürlich, dass jemand, der immatrikuliert ist, natürlich auch studiert und einen entsprechenden Zeitaufwand dafür hat (20 Stunden/Woche). Sollten Sie, wie KSC unterstellt, bewusst die fehlende Kontolle ausnutzen wollen und nur pro forma für den Waisenrentenbezug eingeschrieben sein, begehen Sie Sozialleistungsberug. Aber das müssen Sie dann mit sich ausmachen.
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