Schwierige Frage. Ihr Studium ist mit der 1. Lehrerprüfung abgeschlossen. Ist das die Prüfung, die im nächsten Monat ansteht? Danach würde ein weiteres Studium im Bereich "Lehrer" wohl nur dann einen Waisenrentenanspruch ergeben, wenn Sie dadurch "höher" qualifiziert werden. Ob dafür "nur" eine weiteres Fach ausreicht? Das würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.
Für den Vorbereitungedienst besteht dann wieder Waisenrentenanspruch, da Sie dann in Berufsausbildung stehen.
Übrigens: Die DRV unterstellt natürlich, dass jemand, der immatrikuliert ist, natürlich auch studiert und einen entsprechenden Zeitaufwand dafür hat (20 Stunden/Woche). Sollten Sie, wie KSC unterstellt, bewusst die fehlende Kontolle ausnutzen wollen und nur pro forma für den Waisenrentenbezug eingeschrieben sein, begehen Sie Sozialleistungsberug. Aber das müssen Sie dann mit sich ausmachen.