Hallo Wolfgang,
falls es Sie noch interessiert.
Ich hatte bereits u. a. folgendes geschrieben:
" Versorgungsansprüche, die während der Ehezeit ihren Ursprung haben, sind auszugleichen."
Meine Frage, worauf Sie die Aussage gründen, dass Zuschlagspunkte, obwohl diese Ihren Ursprung in der Ehezeit haben, nicht in die DRV Auskunft über den Ehezeitanteil an Entgeltpunkten einfließen, sind Sie leider bisher schuldig geblieben.
Wenn Sie der Meinung sind, das sei im SGB VI geregelt, dann teilen Sie mir doch bitte mit, wo das dort steht; ich kann nichts derartiges finden, weder im SGB VI noch sonst irgendwo und ich habe bereits vor Antragstellung die Erfolgsaussichten abgewägt und dazu diverse Informationen gesammelt..
Bitte lesen Sie das folgende Dokument:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/264164/publicationFile/9942/Versorgungsausgleich_das_neue_Recht_download.pdf
Dort heißt es u. a.:
"Der Versorgungsausgleich hat zum Ziel, dass die von
den Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte gleichmäßig
aufgeteilt werden („Halbteilungsgrundsatz“). Im Ergebnis sollen später
die geschiedenen Ehegatten - bezogen auf die Ehezeit - gleich hohe Versorgungsleistungen
erhalten."
Bisher liegen mir aus diesem Forum zwar Meinungen, aber keine Beweise dafür vor, dass meine Position falsch sein könnte.
Ich kann auch nicht erkennen, dass ich mich verrenne oder uneinsichtig wäre.
Beste Grüße