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Experten-Antwort

DRV braucht Geburtsurkunde?

von Jessy01.04.2013 | 10:32
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8 Antworten

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Hallo, im Zuge eines EM-Antrags und der vorangehenden Kontenklärung, möchte die DRV meine Geburtsurkunde. Da ich keine Ahnung habe, wo die ist, habe ich sie beim Standesamt der Stadt angefordert, in der ich geboren bin. Ist das dann ein Original oder auch nur eine Kopie? Oder muss ich davon eine Kopie machen? Benötigt die DRV das nur zur Einsicht oder kommt die Urkunde dann in meine Akte? Danke. Jessy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Hans Ries stimme ich grundsätzlich zu. Wenn man aber nicht bei der DRV vorbeischauen kann, dann reicht auch eine amtlich beglaubigte Geburtsurkunde aus. Sie müssen Ihre Original-Geburtsurkunde nicht übersenden. Sie sollten sich jedoch diese Originalurkunde bei einer amtlichen Stelle (Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung des Wohnortes) beglaubigen lassen und können dann die beglaubigte Geburtsurkunde übersenden.

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7 Antworten

Kölner Jungam 01.04.2013 | 13:03
Stadt Köln als Beispiel : " Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Geburtsurkunde gebührenfrei. Wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen, bringen Sie bitte das Schreiben des Rententrägers mit. Bestellen Sie die Urkunde schriftlich, fügen Sie bitte eine Kopie des Anforderungsschreibens bei. Wenn Sie zur Bestellung unseren Urkundenservice online nutzen, geben Sie bitte das Aktenzeichen des Rententrägers an. Nutzen Sie die eID-Funtion des neuen Personalauweises senden wir die Urkunde direkt dorthin, wenn Sie im Formular das Aktenzeichen und die Adresse des Rententrägers eintragen."
Jessyam 01.04.2013 | 14:40
Ja, habe die Urkunde auch kostenlos bekommen, aber ist das das Original, welches dann auch zur DRV muss oder muss davon noch eine beglaubigte Kopie gemacht werden? Da die DRV bei mir nicht um die Ecke ist, möchte ich das Ganze postalisch erledigen.
Axelsiusam 01.04.2013 | 15:46
Von einer Geburtsurkunde grundsätzlich keine beglaubigten Kopien gefertigt. Das was Sie da jetzt von ihrer Geburtsstatdt bekommen haben ist ein ORIGINAL und das müssen Sie so zu ihrer RV senden. Nur eine Fotokopie davon würde die RV nicht anerkennen. Machen Sie sich aber selbst einfach vorher für sich eine Kopie, dann haben Sie zumindest etwas in Händen. Ein weiteres Original - falls irgendwann mal wieder benötigt können Sie ja jederzeit bei ihrer Geburtststadt wieder anfordern.
Hans Riesam 01.04.2013 | 19:36
Sie können auch selbst bei der DRV vorbeikommen und ihren Personalausweis mitbringen. Dann wissen die von der DRV nicht nur, daß Sie es sind, sondern daß Sie auch geboren worden sind. Mithin entfällt die Geburtsurkunde. Also immer ein bischen mitdenken. Das hilft immer.
Gigiam 02.04.2013 | 13:33
Personenstandsurkunden bzw. hiervon Kopien werden nach dem neuen Personenstandsgesetz grundätzlich nicht mehr beglaubigt. Aber warum so umstädlich? Dafür gibt es doch den Vordruck R996 !! http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gigi
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