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Experten-Antwort

DRV Bund - Ermittlungen einleiten

von Schilas Mama12.02.2015 | 15:28
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe ich etwas falsch gemacht ? Liebe Forebmitglieder, sehr geehrte Experten, Ich beziehe ab 01.02.2015 Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Am 05.02.2015 ergab sich, dass ich beginnend ab 09.02.2015 einen Minijob (10 Stunden in der Woche = Mindestlohn ) ausüben kann. Da die Verwaltung des Arbeitgebers räumlich weit weg ist und das Formular R0230 von dort ausgefüllt werden muss - schickte ich per E-Mail Kontakt eine Nachricht an die DRV Bund. Eigentlich sah ich es so, dass ich damit umgehend meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin, auch wenn es lediglich eine Vorabinformation war. NUN - am heutigen Tage der Schock : Ich fragte telefonisch nach, ob meine E-Mail angekommen ist. Die Mitarbeiterin am Telefon sagte mir, dass sie sofort eine Ermittlung einleiten wird, weil ich ja nun wieder arbeite und mir die Rente nicht zusteht. Lassen Sie es mich so formulieren, ich habe der Dame dann mehrfach erklärt, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und mir komplett unklar ist, wass sie von mir will. Endlich verstanden !!!! Und nun zu meiner Frage : Hätte ich die Vorabinformation über die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung besser lassen sollen und warten bis der Arbeitgeber das Formular R0230 ausfüllt ? Vielleicht ist ja wieder einmal ein kurzfristiger Beschäftigungsbeginn ? Wie soll ich mich verhalten ? vielen Dank Christina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, dürfen Sie monatlich 450 Euro dazu verdienen (zwei Mal im Kalenderjahr das Doppelte). Bis zur Regelaltersgrenze ist dieser Hinzuverdienst einzuhalten. Vorsicht beim Bezug von zusätzlicher Hinterbliebenenrente.

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8 Antworten

Herz1952am 12.02.2015 | 15:55
Hallo Christine, da dürft ein Missverständnis vorliegen. Wenn Sie die 450,-- €-Grenze unterschreiten, darf die Rente nicht wegfallen und auch nicht gekürzt werden. Bei 10 Std/Woche ergibt 43,3 Std/mtl. x Mindestlohn (8,50 € ?) ergibt 365,50 €. Was gegenteiliges habe ich auf der Homepage der DRV nicht gefunden. Herz1952
Onkel Ottoam 12.02.2015 | 16:25
Es gibt eben Dinge,die man niemals per Mail erledigen sollte.Sie haben 0,62 € gespart und dafür nun den Streß.
ottonormalVerbraucheram 12.02.2015 | 16:37
Hallo is kein Strees, Locker Bleiben! Die Tante ist nur vom Neid getrieben.
Schadeam 12.02.2015 | 16:46
Sie können den Ermittlungen völlig entspannt entgegensehen, Ihr Lohn bewegt sichin zulässigem Rahmen. Auch beim Bund wird man dies früher oder später erkennen.
Achillam 12.02.2015 | 17:06
Keine Angst. Meldung des Arbeitgebers bei der Minijobzentrale. Meldung Minijobzentrale bei der DRV. Anfrage DRV bei AG über den Umfang und Höhe des Lohns. Antwort AG an DRV. => keine Auswirkungen auf Ihre Rente.
Unglaublicham 12.02.2015 | 18:24
Sie haben die Anlage 19 zu Ihrem Rentenbescheid nicht gelesen. Da können Sie nämlich feststellen, dass ein Hinzuverdienst im Bereich "Minijob" keine Änderung der Rentenhöhe bewirkt. Außerdem sollte man wissen, dass der Versand per E-Mail nicht sicher ist und relevante telefonische Mitteilungen der schriftlichen Bestätigung bedürfen. Es hätte genügt, dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitzuteilen, ab wann ein Minijob bei Firma XY aufgenommen wurde.
Schilas Mamaam 13.02.2015 | 13:32
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Meine Information erfolgte über das Kontaktformular der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Obwohl die Mitarbeiterin die ausgedruckte Nachricht vor sich liegen hatte, fehlte wohl das Fachwissen um eine geringfügige Beschäftigung von einem sozialversicherungspflichtigen Job zu unterscheiden. ABER - das nächste Mal rufe ich nicht wieder an. Ein schönes Wochenende Christina
SozPolam 13.02.2015 | 20:20
Sie werden sich noch wundern! Mit der DRV Bund ist niemals zu spaßen! Die Rente wird ihnen zuerst entzogen, dann werden Sie zurückzahlen müssen. Und die Strafe kommt noch dazu! Bereiten Sie sich auf den Weg in Zuchthaus und dann ins Armenhaus vor!
Deutsche Rentenversicherung
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