Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Fragend19,
Sie müssen nicht die Deutsche Rentenversicherung vor der Bewilligung der Reha über Ihre Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Im Rahmen der Bewilligung erhalten Sie auch ein Formular, in dem gefragt wird, wie Ihre Situation vor Beginn der Reha-maßnahme ist. Dort können Sie dann angeben, seit wann Sie AU sind und ob Sie noch in der Lohnfortzahlung oder bereits im Krankengeldbezug sind.
Diese Angaben müssen Sie dann erst gegenüber der Deutschen Rentenversicherung machen, wenn das Aufnahmedatum durch die Reha-klinik Ihnen mitgeteilt wurde.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.