Hallo,
ich bin seit Juli 2014 arbeitsunfähig und bekomme Krankengeld, was demnächst ausläuft (bei der Agentur für Arbeit habe ich schon angerufen).
Die Krankenkasse hatte mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, was ich auch tat.
Das war im Februar 2015.
Die DRV genehmigte eine stationäre medizinische Reha.
Dort war ich für 6 Wochen und wurde arbeitsunfähig entlassen.
Im Juni 2015 beantragte ich bei der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Reha ( Fallmanagement - MBOR).
Die DRV schickte mich danach zu einem Gutachter.
Im Oktober 2015 bekam ich einen Bescheid das der Antrag abgelehnt worden ist und geprüft wird ob mein Antrag zur Teilhabe als Rentenantrag gilt.
Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt.
Kurz danach erhielt ein Schreiben von der DRV, das meine Antrag zur Teilhabe (vom Februar 2015) als Antrag auf gilt.
U.a. steht in dem Schreiben:
Nach unseren Feststellungen sind Sie vermindert erwerbsfähig auf Zeit.
Und ich soll mich zur Aufnahme des Rentenantrags mit einer der angegebenen Stellen in Verbindung setzen.
Was bedeutet der Satz:
Nach unseren Feststellungen sind Sie vermindert erwerbsfähig auf Zeit. ???
Und wieso gilt jetzt der Antrag vom Februar 2015 jetzt als Rentenantrag ???
Ich bin völlig fertig und weis nicht weiter.
LG