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Experten-Antwort

DRV Feststellung - vermindert erwerbsfähig auf Zeit-

von Maddin24.10.2015 | 13:44
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Hallo, ich bin seit Juli 2014 arbeitsunfähig und bekomme Krankengeld, was demnächst ausläuft (bei der Agentur für Arbeit habe ich schon angerufen). Die Krankenkasse hatte mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, was ich auch tat. Das war im Februar 2015. Die DRV genehmigte eine stationäre medizinische Reha. Dort war ich für 6 Wochen und wurde arbeitsunfähig entlassen. Im Juni 2015 beantragte ich bei der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Reha ( Fallmanagement - MBOR). Die DRV schickte mich danach zu einem Gutachter. Im Oktober 2015 bekam ich einen Bescheid das der Antrag abgelehnt worden ist und geprüft wird ob mein Antrag zur Teilhabe als Rentenantrag gilt. Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Kurz danach erhielt ein Schreiben von der DRV, das meine Antrag zur Teilhabe (vom Februar 2015) als Antrag auf gilt. U.a. steht in dem Schreiben: Nach unseren Feststellungen sind Sie vermindert erwerbsfähig auf Zeit. Und ich soll mich zur Aufnahme des Rentenantrags mit einer der angegebenen Stellen in Verbindung setzen. Was bedeutet der Satz: Nach unseren Feststellungen sind Sie vermindert erwerbsfähig auf Zeit. ??? Und wieso gilt jetzt der Antrag vom Februar 2015 jetzt als Rentenantrag ??? Ich bin völlig fertig und weis nicht weiter. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maddin,

de Erläuterungen von „=//=“ kann ich prinzipiell zustimmen. Folgen Sie seinem Rat und wenden Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger - im Zweifel könne Sie hierzu auch einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers vereinbaren. Hier kann man Ihnen dann konkreter und individueller weiter helfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Herz1952am 24.10.2015 | 14:54
Hallo Maddin, sie brauchen nicht verzweifelt zu sein. Diese Sätze bedeuten zunächst, dass die RV - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - keine Möglichkeit sieht, Sie wieder für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen, ist das wohl nur noch eine Formsache und Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Details wird Ihnen am Montag ein Experte nennen. Jedenfalls fallen Sie nicht in ein finanzielles (größeres) "Loch". Da das Krankengeld in Kürze so wie so ausläuft, haben Sie schon das richtige getan, dass bis zur Auszahlung der Rente wahrscheinlich die Nahtlosigkeitsregelung über ALG I angewandt wird. Genaueres wird Ihnen hier ebenfalls ein Experte sagen können. Es ist halt bedauerlich, weil Sie gehofft haben, wieder arbeiten zu können. Die erste EM-Rente wird immer zeitlich befristet gewährt. Wie es dann weitergehen kann, bleibt abzuwarten (Verlängerung der Rente oder auch Wieder Eingliederung in den Arbeitsprozess z.B.) Alles Gute, insbesondere für Ihre Gesundheit.
HotRodam 24.10.2015 | 15:17
Das ist wie ein Lotteriegwinn ! Wenn mir die DRV eine EM-Rente aufzwingen wollte, obwohl ich mich selbst noch für voll erwerbsfähig halte, würde ich garantiert nicht nein sagen. Außerdem kann man neben der Rente auch noch ordentlich hinzuverdienen ! Warum zögern Sie also ?
Maddinam 24.10.2015 | 15:47
Nach unseren Feststellungen sind Sie vermindert erwerbsfähig auf Zeit. Und ich soll mich zur Aufnahme des Rentenantrags mit einer der angegebenen Stellen in Verbindung setzen.
Das ist wie ein Lotteriegwinn ! Wenn mir die DRV eine EM-Rente aufzwingen wollte, obwohl ich mich selbst noch für voll erwerbsfähig halte, würde ich garantiert nicht nein sagen. Außerdem kann man neben der Rente auch noch ordentlich hinzuverdienen ! Warum zögern Sie also ?
Weil ich u.a. nicht weis was "Nach unseren Feststellungen sind Sie vermindert erwerbsfähig auf Zeit" bedeutet !???
Nahlaam 24.10.2015 | 20:21
Das bedeutet, dass die möglicherweise zuerkannte Erwerbsminderungsrente nur befristet sein wird, da die DRV davon ausgeht, dass sich die Lage im gesetzten Zeitrahmen verbessern wird.
Herz1952am 25.10.2015 | 12:27
Hallo Maddin, das kann jetzt noch niemand sagen. Erst nach dem Rentenbescheid, wissen Sie "bescheid". Falls Sie mit diesem nicht einverstanden sind (egal ob "abgelehnt" oder "Teilrente") können Sie immer noch Widerspruch einlegen.
=//=am 26.10.2015 | 10:30
"Die erste EM-Rente wird immer zeitlich befristet gewährt. " @Herz1952 Das ist wieder so eine Falschaussage mit Ihrem Halbwissen! :-) Wenn @Maddin erwerbsgemindert ist und a) das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 bis unter 6 Stunden liegt oder b) das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei weniger als 3 Stunden liegt UND eine Besserung nicht unwahrscheinlich ist dann wird die Rente IMMER auf Zeit bewilligt. Ist eine Besserung unwahrscheinlich, dann wird im Fall b) eine Renten auf Dauer gezahlt. Das hat nichts mit 1. oder 2. Rente zu tun. @Maddin Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihres geminderten Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch eine gewisse Anzahl von Stunden arbeiten können. Stellen Sie den formellen Rentenantrag und fragen Sie telefonisch oder schriftlich bei der DRV nach, welcher Tag als Leistungsfsall zugrunde gelegt und ab wann die Rente (teilweise oder volle) gezahlt wird. Da die Erwerbsminderung aufgrund des Reha-Antrages bzw. anläßlich der Begutachtung festgestellt wurde, gilt dieser Reha-Antrag nach § 116 SGB VI als Rentenantrag. Stellen Sie diesen formellen Rentenantrag und gut ist. Ihre Verzweiflung kann ich nicht ganz verstehen.
herz1952am 27.10.2015 | 11:38
Nachtrag an =/=, ich "studiere" doch nicht Sozialversicherungsrecht, sondern "Medizin" ohne Abi auf die "harte Tour" im Selbstversuch. (smile).
herz1952am 27.10.2015 | 11:20
hallo =/=, soweit ins Detail wollte ich auch nicht gehen. Das war halt doch etwas pauschaliert. Einen Fall "b" kenne ich nicht aus der Praxis. Ob eine Besserung wahrscheinlich ist oder nicht ist nur von einem "subjektiven" Gutachten abhängig, objektiv ist das nicht möglich. Das habe ich bei meinem Fall selbst gesehen. Da war von vornherein keine Besserung möglich. Das hat der Oberarzt in der Rehaklinik aber nicht erkannt. O.K. in ganz seltenen Fällen könnte auch b zutreffen. Aber trotzdem danke für Ihre Aufklärung.
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