Hallo Genazino,
leider kann hier keine konkrete Antwort zu Ihrem Problem gegeben werden, da dies ohne Kenntnis des kompletten Vorganges, wie er sich aus der Akte ergibt, nicht möglich ist. Ihre Einwände gegen den Rückforderungsbescheid werden durch das Widerspruchsverfahren geprüft. Dies können Sie jetzt nur abwarten.