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Experten-Antwort

DRV-Gutachter = vereidigte gerichtlich anerkannte Gutachter?

von Michaela06.05.2021 | 14:04
1185 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe Fragen zu DRV-Gutachtern, die Gutachten zur Erwerbsminderung erstellen. 1. Sind die Gutachter der DRV vereidigte gerichtlich anerkannte Gutachter? Oder sind die Gutachter eher "normale" Ärzte mit eigener Praxis? 2. Wie viel Geld (so ungefähr) erhält der Gutachter für die Erstellung eines Gutachtens? Falls keine "ungefähren Zahlen" genannt werden möchten. Kann der Gutachter damit "reich" werden? Oder ist es eher ein "kleines Zubrot"? 3. Stehen die Gutachter "unter Druck", der DRV "gefällige" Gutachten zu erstellen, da es sonst keine neuen Aufträge mehr gibt? Viele Grüsse Michaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

bei den Gutachtern, die von der gesetzlichen Rentenversicherung beauftragt werden, handelt es sich um Ärzte mit eigener Praxis.

Das Honorar wird pro Gutachten aufgrund des Aufwandes des Gutachters anhand von Honorarvereinbarungen ermittelt. Insofern können hier keine Zahlen angegeben werden.

Die Gutachter sollen die Gutachten neutral und sachgerecht erstellen und damit weder dem Rentenversicherungsträger noch dem Versicherten gefällig werden.

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18 Antworten

Uschiam 06.05.2021 | 15:16
Es gibt auch Rententräger, wie beispielsweise die KBS, die einen eigenen Sozialmedizinischen Dienst haben. Gutachten sollten schon umfänglich realistisch gehalten sein, da sie u. U. vor der Sozialgerichtsbarkeit bestehen müssen.
Sinaam 06.05.2021 | 17:20
Hab da mal ein Spruch gelesen = *wessen Brot ich ess, dessen Lied ich spiel* Leider ist das die Realität!!!?
Siehe hieram 06.05.2021 | 17:26
Guten Tag, ich habe Fragen zu DRV-Gutachtern, die Gutachten zur Erwerbsminderung erstellen. 1. Sind die Gutachter der DRV vereidigte gerichtlich anerkannte Gutachter? Oder sind die Gutachter eher "normale" Ärzte mit eigener Praxis? 2. Wie viel Geld (so ungefähr) erhält der Gutachter für die Erstellung eines Gutachtens? Falls keine "ungefähren Zahlen" genannt werden möchten. Kann der Gutachter damit "reich" werden? Oder ist es eher ein "kleines Zubrot"? 3. Stehen die Gutachter "unter Druck", der DRV "gefällige" Gutachten zu erstellen, da es sonst keine neuen Aufträge mehr gibt? Viele Grüsse Michaela
Hab da mal ein Spruch gelesen = *wessen Brot ich ess, dessen Lied ich spiel* Leider ist das die Realität!!!?
Zumindest gibt es einheitliche Regelungen, die für alle (von der DRV beauftragten) Gutachter gelten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos…
Ralpham 06.05.2021 | 17:39
Guten Tag, ich habe Fragen zu DRV-Gutachtern, die Gutachten zur Erwerbsminderung erstellen. 1. Sind die Gutachter der DRV vereidigte gerichtlich anerkannte Gutachter? Oder sind die Gutachter eher "normale" Ärzte mit eigener Praxis? 2. Wie viel Geld (so ungefähr) erhält der Gutachter für die Erstellung eines Gutachtens? Falls keine "ungefähren Zahlen" genannt werden möchten. Kann der Gutachter damit "reich" werden? Oder ist es eher ein "kleines Zubrot"? 3. Stehen die Gutachter "unter Druck", der DRV "gefällige" Gutachten zu erstellen, da es sonst keine neuen Aufträge mehr gibt? Viele Grüsse Michaela
Hab da mal ein Spruch gelesen = *wessen Brot ich ess, dessen Lied ich spiel* Leider ist das die Realität!!!?
DAS würde indizieren, dass niemand eine Rente erhält. Es steht bei Genehmigung/Ablehnung statistisch fifty-fifty. Ablehnung und Genehmigung halten sich also in Waage. Interessant wäre dazu die Frage, wieviel Prozent von abgelehnt en Anträgen durch Widerspruch oder Klage doch noch zum Erfolg kommen. Dann verschiebt sich das Ganze nochmals Richtung gewährte Renten, vielleicht beträgt die Quote dann 75 zu 25?
Unikatam 06.05.2021 | 18:00
Was soll den ein vereidigter Gutachter sein?
W°lfgangam 06.05.2021 | 19:05
Zitat von Toni anzeigenausblenden
Hallo Toni, hier vielleicht mehr erfahren: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/aerztliche-guta… und die verlinkten PDF's durchschmökern. Gruß w. PS: letztendlich hätte der Medicus - in Anbetracht des Zeit- und Arbeitsaufwandes sicher - 1-2-3 KV-Selbstzahler mehr behandelt ;-)
Siehe hieram 06.05.2021 | 18:51
Zitat von Toni anzeigenausblenden
Ich vermute, dass man 'allgemeinzugänglich' hierüber keine Informationen erhält. Wozu auch?? Und wenn Sie Interesse haben als Gutachter tätig zu werden, dann bewerben Sie sich halt einfach. Viel Erfolg!
Toniam 06.05.2021 | 18:43
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hab da mal ein Spruch gelesen = *wessen Brot ich ess, dessen Lied ich spiel* Leider ist das die Realität!!!?
Zumindest gibt es einheitliche Regelungen, die für alle (von der DRV beauftragten) Gutachter gelten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos…
Hallo in die Runde, leider wird auf der verlinkten Seite bei den Honorarregelungen doch sehr "herumgeeiert": "Die Vergütung von Gebietsgutachten in freier Form erfolgt mit einer fachbezogenen Pauschale, mit der die Leistungen für das Aktenstudium, die Erhebung der Anamnese und des klinischen Untersuchungsbefundes, die apparativen Nebenleistungen sowie die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung abgegolten sind. Daneben wird der Aufwand für das Schreiben des Gutachtens erstattet. Die Vergütung von Rehabilitations- Formblattgutachten umfasst ein Grundhonorar für das Aktenstudium, die Erhebung der Anamnese und des klinischen Untersuchungsbefundes sowie für die abschließende sozialmedizinische Stellungnahme. Die Nebenleistungen für die erforderliche Zusatzdiagnostik werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte vergütet. Der Aufwand für das Schreiben des Gutachtens wird mit einer Schreibpauschale erstattet. Für die Erstellung von Befundberichten wird eine Pauschale gezahlt." Also, wie viel bitte erhält ein Gutachter "all in all" im Durchschnitt für ein Erwerbsminderungsgutachten von der DRV?
Toniam 06.05.2021 | 19:51
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Also, wie viel bitte erhält ein Gutachter "all in all" im Durchschnitt für ein Erwerbsminderungsgutachten von der DRV?
Hallo Toni, hier vielleicht mehr erfahren: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/aerztliche-guta… und die verlinkten PDF's durchschmökern. Gruß w. PS: letztendlich hätte der Medicus - in Anbetracht des Zeit- und Arbeitsaufwandes sicher - 1-2-3 KV-Selbstzahler mehr behandelt ;-)
Hallo W°lfgang DANKE! sehr potent. Beauftragt die DRV eher die formfreien ärztlichen Begutachtungen oder eher die Formulargutachten?
Toniam 06.05.2021 | 19:10
Also, wie viel bitte erhält ein Gutachter "all in all" im Durchschnitt für ein Erwerbsminderungsgutachten von der DRV?
Ich vermute, dass man 'allgemeinzugänglich' hierüber keine Informationen erhält. Wozu auch??
Dazu, wenn man mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, ein Gegengutachten zu beauftragen. Bei einem durchschnittlichen Gutachterpreis "all in all" von z.B. 500 € bis 600 € sicherlich eher möglich, als bei 5.000 € bis 6.000 €. Was ist schlimm daran, wenn man wissen will, wie viel ein Gutachter "all in all" im Durchschnitt für ein Erwerbsminderungsgutachten von der DRV erhält?
is soam 07.05.2021 | 06:16
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Also, wie viel bitte erhält ein Gutachter "all in all" im Durchschnitt für ein Erwerbsminderungsgutachten von der DRV?
Hallo Toni, hier vielleicht mehr erfahren: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/aerztliche-guta… und die verlinkten PDF's durchschmökern. Gruß w. PS: letztendlich hätte der Medicus - in Anbetracht des Zeit- und Arbeitsaufwandes sicher - 1-2-3 KV-Selbstzahler mehr behandelt ;-)
Top Antwort + Links 1+ Wie schon so oft!
Tomam 08.05.2021 | 18:02
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Also, wie viel bitte erhält ein Gutachter "all in all" im Durchschnitt für ein Erwerbsminderungsgutachten von der DRV?
Hallo Toni, hier vielleicht mehr erfahren: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/aerztliche-guta… und die verlinkten PDF's durchschmökern. Gruß w. PS: letztendlich hätte der Medicus - in Anbetracht des Zeit- und Arbeitsaufwandes sicher - 1-2-3 KV-Selbstzahler mehr behandelt ;-)
Hallo Wolfgang, gute Links! Hatte bisher gedacht, die Gutachter verdienen "Schweinegeld". Grüsse Tom
Geronimoxam 09.05.2021 | 14:38
Liebe Michaela, Ein Gutachter ist nicht vom Gericht vereidigt, sondern der gesetzlichen Krankenkasse untergeordnet. D.h., wenn du begutachtet wirst, dann muss der Gutachter zwingend deine Gesundheitskarte einlesen können und auch wollen. Es reicht nicht aus, dass er eine niedergelassene Praxis betreibt, Oder aber in einer Klinik arbeitet. Der Grund zur medizinischen Begutachtung wird immer durch den MDK in Verbindung mit deiner Krankenkasse gegeben. Deshalb achte darauf: die Rentenversicherung bedient sich gerne bei Gutachten, die eben dies nicht machen. Dann hast du ein Gutachten, was zwar einen offiziellen Anschein erweckt, aber unter dem Radar deiner Krankenversicherung erstellt wurde. Wenn du Zweifel hast, gehe mit dem Gutachten zu deiner Krankenkasse oder zum MDK. Es gibt auch Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitssystem. Denke immer daran. Die Rentenversicherung ist nicht Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Gutachter sind immer Vertragsgutachter der (gesetzlichen)Krankenversicherung. Jede Begutachtung außerhalb unseres Gesundheitssystems durch Ärzte, die ohne Benutzung der Gesundheitskarte Gutachten im Auftrag Dritter (egal ob Gericht oder DRV) erstellen, ist eine Straftat. Wehre dich dagegen und suche Hilfe bei deiner Krankenkasse. Auch die kassenärztliche Vereinigung kann dir weiterhelfen, da viele Gutachter ohne Approbation unter anderem in Berufsförderungswerken an Personen praktizieren ohne die Erlaubnis zur Ausübung des Heilberufes haben. Auch die Bundesärztekammer kann dir Auskunft darüber geben. Auf einem regulären Gutachten sollte also immer auch die lebenslange Arzt Nummer (LANR) Erkennbar sein. Sie ist auch im Bundes Ärzte Register erfragbar, weil öffentlich. Auch die Betriebsstätten-Nummer muss vorliegen (BSNR). So wie auf einem beliebigen Rezept von deinem Arzt. Wenn du diese beiden Nummern nicht aus dem Gutachten erkennen kannst—> Sofort bei deiner Krankenkasse vorsprechen. Weil: dann hast du ein Gefälligkeitsgutachten kassiert. Ach so und abschließend: Gutachten für die Rentenversicherung werden zwingend bundesweit auf dem Formular S0080 erstellt. Das ist Bundesgesetz. Besagtes Formular besteht nämlich aus Fünf durchnummerierten Seiten, die einem starren Prinzip folgen. Da ist dann auch der Stempel des Arztes ersichtbar. Wenn du aber, was in der Regel der Fall ist, Eine Loseblattsammlung als Gutachten hast, ist etwas ganz doll falsch gelaufen. Also noch mal: such dir Hilfe bei deiner Krankenkasse, denn sie allein ist für deine Gesundheit zuständig und alleiniger Akteur im Gesundheitssystem.
Valzuunam 10.05.2021 | 09:17
Na, schon wieder 01.04.? Ansonsten: Selten soviel Unsinn gelesen. Falls Sie davon aber tatsächlich überzeugt sein sollten, zwei Fragen: Wo werden privat Versichere begutachtet (ohne Versichertenkarte)? Und warum dürfen diese Gutachter (falls es solche in Ihrer Welt überhaupt gibt) keine gesetzlich Versicherten begutachten?
Advokatusam 10.05.2021 | 13:49
Hallo Michaela, Punkt 1 und 2 wurde ja schon erörtert. Wobei ich hier noch sagen kann, dass ein sozial- Gerichtsgutachten § 106, § 109 SGG ca. 1500 - 3000€ kosten. Punkt 3: leider lässt die Gutachten Qualität oft zu wünschen übrig, wenn das Ergebnis hinten für den Proband-Antragsteller stimmt, dann kann es einem ja egal sein. Ich hatte es öfter schon erlebt, das der gleiche Gutachter xy beim Verwaltungsgutachten und Gerichtsgutachten zweierlei Maß walten ließ. Das Verwaltungsgutachten war vom Umfang her mehr oder weniger, eine Berater- ärztliche- Stellungnahme, einseitig und nicht alle gesicherte Vordiagnosen, Anamnese, Aussagen vom Proband-Antragsteller auseinandergesetzt und adequat wiedergegeben. So kann man auch zu einem gewissen Ergebnis kommen! Deine Ausführungen unter Punkt 3. sind nicht in allen, aber in vielen Gutachten nicht ganz von der Hand zu weisen. Eigentlich haben sich die Verwaltungsgutachter, auch an die ZPO zu halten, aber praktisch wird oft sehr einseitig und nicht unparteiisch geurteilt. Das Haus wird mit > 6 Std. für leichte Tätigkeiten "sauber" gehalten. Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung Zitat: "Die Funktion ärztlicher Sachverständiger Ärztliche Gutachter sind in ihrer gutachterlichen Tätigkeit eigenverantwortlich und inhaltlich nicht an Weisungen gebunden. Dieser Grundsatz ist in den ärztlichen Berufsordnungen niedergelegt. Nach den Berufsordnungen haben Ärzte Gutachten mit der notwendigen Sorgfalt und nach bestem Wissen innerhalb einer angemessenen Frist zu erstellen. Hierbei sind auch die gesetzlichen Fristen des Sozialgesetzbuches zu berücksichtigen. Sollten im Einzelfall noch Fragen offen sein, sind diese durch Rücksprache mit der zuständigen Abteilung des Auftraggebers zu klären. Gutachter müssen gute fachliche Kenntnisse besitzen und aufmerksame Zuhörer und Beobachter sein. Den Probanden sollen sie das Gefühl vermitteln, dass sie ihnen vorurteilsfrei gegenüberstehen. Die Person herabwürdigende Äußerungen wecken Zweifel an der Objektivität und dürfen im Gutachten nicht enthalten sein. Gutachter sollten zudem berücksichtigen, dass Versicherte nach § 25 SGB X das Recht auf Einsicht in das Gutachten haben. Pflichten der Gutachter im Verwaltungsverfahren Die für die Sozialgerichte entsprechend §§ 407, 407a der Zivilprozessordnung (ZPO)15 definierten Pflichten von Sachverständigen sind auch für die ärztliche Begutachtung im Verwaltungsverfahren von Bedeutung. Danach müssen Sachverständige unverzüglich prüfen, ob die eigene Fachkompetenz für die Erfüllung des Gutachtenauftrages ausreicht. Sie dürfen einen persönlich gebundenen Auftrag nicht ohne Zustimmung des Versicherungsträgers weiterleiten und haben die Akten und Unterlagen vollständig mit dem fertiggestellten Gutachten zurückzugeben. Ein sozialmedizinisches Gutachten muss nach Feststellung des Bundessozialgerichtes16 alle medizinischen Aussagen enthalten, die für die Entscheidung über Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Rente wegen Erwerbsminderung ausschlaggebend sind. Dabei haben Gutachter stets darauf zu achten, dass sie weder ihre medizinische Fachkompetenz noch den Rahmen des Gutachtenauftrages überschreiten. Gutachter sollen zwar Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen haben, als medizinische Sachverständige haben sie sich jedoch allein auf medizinische Aussagen zu beschränken. Die Feststellung einer Erwerbsminderung ist Aufgabe der Verwaltung des Rentenver-sicherungsträgers. Sozialmedizinische Gutachter sind nicht behandelnde Ärzte des Versicherten. Die umfassende diagnostische Abklärung einschließlich aller möglichen invasiven Maßnahmen und individuelle therapeutische Beratung des Probanden gehört nicht zu ihren gutachterlichen Aufgaben". Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Geronimoxam 10.05.2021 | 17:23
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Privat Versicherte werden nach den Regeln der PKV begutachtet… und die private Krankenversicherung hat ein sehr wachsames Auge. Für Gesetzlich Versicherte gelten halt einfach die Regeln der GKV und die sind allumfassend im SGB V geregelt. Lesen hilft. So einfach ist das.
Kopfschüttelam 10.05.2021 | 17:35
Immer noch Unsinn.
Valzuunam 11.05.2021 | 10:42
Mal sehen, ob ich Ihre Welt richtig verstanden habe: 1. Wenn ein gesetzlich Krankenversicherte eine Rente beantragt, wird dieser im Auftrag der Rentenversicherung nach den Regeln der gesetzlichen Krankenkasse begutachtet. 2. Wenn ein privat Krankenversicherte eine Rente beantragt, wird dieser im Auftrag der Rentenversicherung nach den Regeln der privaten Krankenkasse begutachtet. Also ist es für die Entscheidungen der Rentenversicherung welcher Gutachter eingesetzt wird und letztendlich ob eine Rente zusteht oder nicht, mitentscheidend, welche Art von Krankenversicherung vorliegt? Da hab ich auch noch eine Bonusfrage: Wer nicht krankenversichert ist (z.B. Auslandsaufenthalt, freie Heilfürsorge, Beihilfeberechtigung ohne private Versicherung) wird nicht begutachtet? Merken Sie langsam selber, oder ? P.S. Um Ihnen eine letzte Chance zu geben das Gesicht zu wahren: Forum verfehlt?
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