Hallo,
ich hatte unverschuldet einen Unfall und habe Dauerschäden. War dann zur Reha und wurde arbeitsunfähig entlassen, mit der Empfehlung, 1 Jahr Herausnahme aus der Arbeit.
Da mein Krankengeld auch auslief, stellte ich unaufgefordert gleich nach Rückkehr nach Hause einen Rentenantrag.
Bereits nach fünf Wochen bekam ich ein Formular, woraus hervorging, dass ich auf Dauer und vollumfänglich arbeitsunfähig bin - nach Einschätzung der DRV.
Kurze Zeit danach bekam ich meinen Rentenbescheid: Volle Rente und unbefristet.
Meine Fragen:
Wenn alles so schnell ging, wird dann intern, in Verbindung mit der Sichtung der med. Befunde und des Reha-Berichtes, noch einmal eine Art Aktenbegutachtung durchgeführt vom med. Dienst der DRV?
Oder wird nur ein Bescheid erlassen, praktisch ein reiner Verwaltungsakt?
Oder wird jeder Antrag individuell bearbeitet?
Hat man das Recht, Einsicht in die Versichertenakte zu nehmen?
Wenn ja, auch in den medizinischen Teil?
Ich habe heute die DRV-Servicenummer angerufen und je länger ich über das Telefonat nachdenke, um so mehr habe ich das Gefühl, dass die Dame es nicht so genau wusste.
Sie sagte, dass eigentlich kein Gutachten mehr angefertigt wird, wenn eine Reha direkt vor dem Rentenbescheid durchgeführt wurde.
Aber sie sagte auch, dass ja Begutachtungen grundsätzlich nur mit dem Patienten und mit dessen Einwilligung und Benachrichtigung durchgeführt werden.
Ich glaube, dass das nicht stimmt.
Vielen Dank für Tipps