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Experten-Antwort

DRV lässt einem im Dunkeln

von Carmen10.10.2012 | 15:51
3686 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich will erst kurz einen chronologischen Abriss zeigen: Ich habe Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Reha beantragt; beides abgelehnt worden; beides Widerspruch; Gutachter; med. Reha dann bewilligt; Teilhabe Widerspruch zurückgewiesen mit der Begründung: Ich kann vollzeitig arbeiten gehen nach Aktenlage. In dieser Aktenlage war jedoch nicht der Entlassbericht der Rehaklinik, wo drin steht, dass Teilhabe (12 Monate BTZ oder ähnlich) dringend empfohlen wird. Also Klage erhoben gegen die DRV auf Bewilligung dieser Leistungen. Nun bekommt die Rechtsanwältin die Akte, und da steht drin, die Teilhabe wird abgelehnt weil..... der Gutachter sagt, die macht keinen Sinn und er empfiehlt EU-Teilrente. Was soll das? Mir einen ganz anderen Grund mitzuteilen, nur um Geld zu sparen oder wie? Dass man weder Teilhabe noch Rente zahlen muss? Hätte ich die RICHTIGE Entscheidung früher erfahren und nicht erst durch die Akteneinsicht der Anwältin, dann wäre der EU-Rentenantrag längst auf dem Weg! So wird jetzt die Klage weitergeführt und trotzdem der EU-Rentenantrag gestellt. Hätte ich nicht geklagt, würde ich schlecht da stehen, könnte nicht vollschichtig arbeiten und hätte keine Perspektive. Wie man sieht, ist das weniger eine Frage (außer der Frage, "Was soll das bitteschön?"), sondern eher eine Empfehlung, nicht unbedingt Angst vor einer Klage beim Sozialgericht gegen den Riesen DRV zu haben!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carmen,

für uns ist nach all den Beiträgen keine konkrete Frage (mehr) erkennbar, auf die von Expertenseite hier im Forum eine konstruktive Antwort gegeben werden könnte. Dies gilt insbesondere, da offensichtlich alle notwendigen und möglichen Anträge gestellt wurden, gegen die Ablehnung der Teilhabe am Arbeitsleben ein noch offenes Klageverfahren vor Gericht anhängig ist und Sie sich im übrigen anwaltlich vertreten lassen.

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9 Antworten

Carmenam 10.10.2012 | 16:08
Ich habe die Teilhabe schon wesentlich früher beantragt, es wurde hinausgezögert ohne Ende, und mir wurde empfohlen, auch die medizinische Reha zu beantragen, weil man dort feststellen kann, ob die Teilhabe Sinn macht - was ja auch erfolgt ist.
Armininusam 10.10.2012 | 15:55
" Ich habe Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Reha beantragt" Warum beides zusammen beantragt ? Wo ist da Sinn und Verstand ?
Carmenam 10.10.2012 | 16:12
Außerdem geht es hier nicht darum, warum was beantragt wurde, sondern darum, warum mir von der DRV weisgemacht werden sollte, ich wäre arbeitsfähig, wenn deren Gutachter mir Teilrente empfiehlt???
KSCam 10.10.2012 | 17:20
Was in Ihrem Einzel-Fall richtig oder falsch gelaufen ist, lässt sich im Forum gewiss nicht klären. So gesehen kommen Sie hier mit Ihrem Anliegen sicher keinen Schritt weiter. Dass Ihnen Ihre Anwältin zur weiteren Klage rät ist nicht verwunderlich - die gewinnt schließlich immer, auch wenn sich Ihre Klage als erfolglos erweisen sollte.
Carmenam 10.10.2012 | 16:09
Und der Gutachter der DRV hat das auch für sinnvoll gehalten!
Klausiam 10.10.2012 | 17:31
Zitat von Carmen anzeigenausblenden
Weil das was ein Gutachter schreibt nur eine Empfehlung ist und unverbindlich.
Claire Grubeam 10.10.2012 | 18:22
Es widerspricht sich doch, dass man eine Reha beantragt und sich gleichzeitig beschwert, dass die Rente nicht empfohlen wird. Eine Reha gibt es ja nur, wenn die EM voraussichtlich abgewendet werden kann. Bei einer erfolglosen Reha gilt der Reha-Antrag zudem als Rentenantrag. Hoffentlich ist die Anwältin in diesen besonderen Rechtsangelegenheiten so bewandert, dass sie Ihr Dunkel aufhellen kann. Vielleicht denkt sie aber auch eher an ihre eigenen Einnahmen als an Ihr Recht. Um die Rehabilitationsbereitschaft zu fördern, gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation), auch in Anwendung des § 115 Abs. 4 SGB VI, als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rentenantragsfiktion), wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und – ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist (§ 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI) oder – Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben (§ 116 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI). Eine Rentenantragsfiktion setzt damit voraus, dass der Versicherte – zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe vermindert erwerbsfähig ist und die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann (§ 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI) oder – bei Abschluss einer durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben vermindert erwerbsfähig ist (§ 116 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI).
Klartextam 10.10.2012 | 18:33
Es ist doch völlig klar, das in dem Fall vieles schief gelaufen ist. Aber sicher nicht nur auf Seiten der RV. Man sollte sich auch mal an die eigene Nase fassen und nicht alles der RV in die Schuhe schieben.
Carmenam 11.10.2012 | 02:56
Zitat von Claire Grube anzeigenausblenden
Claire Grube schrieb

Es widerspricht sich doch, dass man eine Reha beantragt und sich gleichzeitig beschwert, dass die Rente nicht empfohlen wird. Eine Reha gibt es ja nur, wenn die EM voraussichtlich abgewendet werden kann.

Bei einer erfolglosen Reha gilt der Reha-Antrag zudem als Rentenantrag.

Hoffentlich ist die Anwältin in diesen besonderen Rechtsangelegenheiten so bewandert, dass sie Ihr Dunkel aufhellen kann. Vielleicht denkt sie aber auch eher an ihre eigenen Einnahmen als an Ihr Recht.

Um die Rehabilitationsbereitschaft zu fördern, gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation), auch in Anwendung des § 115 Abs. 4 SGB VI, als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rentenantragsfiktion), wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und

– ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist (§ 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI)

oder

– Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben (§ 116 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI).

Eine Rentenantragsfiktion setzt damit voraus, dass der Versicherte

– zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe vermindert erwerbsfähig ist und die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann (§ 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI)

oder

– bei Abschluss einer durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben vermindert erwerbsfähig ist (§ 116 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI).

Die Reha war laut den Ärzten in der Klinik nur insoweit erfolgreich, dass ich höchstens 3-6 Stunden arbeiten kann und Teilhabe dringend empfohlen wird! Sie ist Fachanwältin für Sozialrecht und macht das ganze nur über PKH! Naja, der Gutachter hat sowohl die medizinische Reha empfohlen, welche dann ja auch durchgeführt wurde und von wo ich vermindert erwerbsunfähig entlassen wurde, aber gleichzeitig der Rentenversicherung mitgeteilt, dass er eine Teilhabe nicht für sinnvoll hält. All das vorstehende liegt momentan vor. Ich wüsste nicht, was ich falsch gemacht haben soll, wenn ich mir Hilfe suche, um wieder arbeitsfähig zu werden! Jedenfalls stehen die chancen gut mit dem vorliegenden Entlassbericht der Rehaklinik (der NICHT in der Akte der DRV war), Teilhabe zu bekommen. Und wenn ja, wie ihr sagt, das vom Gutachter nur ne "Empfehlung" ist, dann ja wohl erst recht. ich will wieder normal arbeiten können und eigentlich keine Rente, aber da es die nächsten zwei Jahre sicherlich nur halbtags ginge gesundheitsbedingt und sich das evtl durch Teilhabe am Arbeitsleben wieder auf Vollzeit steigern könnte, warum sollte ich dann nicht Reha und Teilhabe beantragen? Ich will schließlich alles tun, um aus dem Krankheitsloch rauszukommen! Und wenn ich dazu auch das Sozialgericht brauche, auch das. Ich bin selber Rechtsanwaltsgehilfin und habe keine Angst davor.
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