Hallo,
ich habe einen REHA-Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt und zum Rentenantrag umgewandelt. Mir wurde eine volle EM-Rente ab dem 01.06.18 für 2 Jahre genehmigt.
Ich habe einen Widerspruch eingereicht mit der Begründung, dass meine Niereninsuffizienz (Dialyse) aufgrund meines sehr jungen Alters (24) nicht automatisch dazu führen kann arbeitsunfähig zu sein (sonst geht es mir gesundheitlich gut) und die Entscheidung nicht lediglich auf Aktenlage getroffen werden kann. Im Fall einer weiteren Ablehnung wollte ich die Unterlagen vom MDK haben, so dass ich vor einem Sozialgericht meinen Anspruch herausklagen kann.
Heute habe ich eine Nachricht erhalten, dass ich aufgrund meiner Krankheit nach § 10 SGB VI nicht rehafähig bin. Ich hätte einen erweiterten Rehabilitationsbedarf und müsste diesen über die Krankenkasse beantragen.
Ich hätte laut § 78 Sozialgerichtsgesetz auch gar nicht die Möglichkeit irgendetwas einzuklagen (irgendwas mit Verwaltungsmaßnahme / - akt, bla bla bla). Mein Widersprich hätte keine rechtsverbindliche Reglung, also wäre quasi ungültig und gar nicht möglich.
Am Ende schreiben sie, dass Sie davon ausgehen, dass mein Widerspruch sich ja nun erledigt hätte.
Der DRV liegt es wohl viel daran, dass der Endkunde am anderen Ende der Leitung kaum etwas versteht.
Ich hätte zu diesem Thema 2 Fragen:
1. Was ist nun mit meinem Widerspruch? Ich möchte an diesem festhalten, da die Entscheidungskriterien lediglich auf Aktenlage beruhen und ich mich, wie ich es im Rehaantrag aufgeführt habe, arbeitsfähig fühle (bin Sachbearbeiter am Schreibtisch)
2. Was passiert nun mit dem Krankengeld? Wenn keine Zahlung erfolgt stehe ich quasi mit nichts da!
Danke für die Hilfe vorab!
MfG