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Experten-Antwort

DRV lässt Widerspruch zur abgelehnten REHA nicht zu

von Angelo03.08.2018 | 14:12
495 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich habe einen REHA-Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt und zum Rentenantrag umgewandelt. Mir wurde eine volle EM-Rente ab dem 01.06.18 für 2 Jahre genehmigt. Ich habe einen Widerspruch eingereicht mit der Begründung, dass meine Niereninsuffizienz (Dialyse) aufgrund meines sehr jungen Alters (24) nicht automatisch dazu führen kann arbeitsunfähig zu sein (sonst geht es mir gesundheitlich gut) und die Entscheidung nicht lediglich auf Aktenlage getroffen werden kann. Im Fall einer weiteren Ablehnung wollte ich die Unterlagen vom MDK haben, so dass ich vor einem Sozialgericht meinen Anspruch herausklagen kann. Heute habe ich eine Nachricht erhalten, dass ich aufgrund meiner Krankheit nach § 10 SGB VI nicht rehafähig bin. Ich hätte einen erweiterten Rehabilitationsbedarf und müsste diesen über die Krankenkasse beantragen. Ich hätte laut § 78 Sozialgerichtsgesetz auch gar nicht die Möglichkeit irgendetwas einzuklagen (irgendwas mit Verwaltungsmaßnahme / - akt, bla bla bla). Mein Widersprich hätte keine rechtsverbindliche Reglung, also wäre quasi ungültig und gar nicht möglich. Am Ende schreiben sie, dass Sie davon ausgehen, dass mein Widerspruch sich ja nun erledigt hätte. Der DRV liegt es wohl viel daran, dass der Endkunde am anderen Ende der Leitung kaum etwas versteht. Ich hätte zu diesem Thema 2 Fragen: 1. Was ist nun mit meinem Widerspruch? Ich möchte an diesem festhalten, da die Entscheidungskriterien lediglich auf Aktenlage beruhen und ich mich, wie ich es im Rehaantrag aufgeführt habe, arbeitsfähig fühle (bin Sachbearbeiter am Schreibtisch) 2. Was passiert nun mit dem Krankengeld? Wenn keine Zahlung erfolgt stehe ich quasi mit nichts da! Danke für die Hilfe vorab! MfG

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelo,

KSC, W*lfgang und Schorsch haben Ihre Fragen mit ihren Beiträgen bereits ausführlich und zutreffend beantwortet.

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9 Antworten

Leserhamsteram 03.08.2018 | 14:50
Da hilft nur Klage vor der Sozialgerichtsbarkeit. Jeder Rechtsakt ist gerichtlich überprüfbar.
KSCam 03.08.2018 | 16:33
Sie stehen doch nicht mit nichts da - Sie haben doch die Rente statt des Krankengeldes! Bevor Sie per Widerspruch und Klage Behörden und Gerichte bis zur Unendlichkeit belasten, gibt es doch eine ganz einfache Möglichkeit zu beweisen, dass Sie arbeiten können: beginnen Sie zu arbeiten, dann wird je nach Verdienst ohnehin die Rente gekürzt oder fällt ganz weg. Das Verahren nur deshalb in die Länge zu ziehen bis der KG Anspruch ausgeschöpft ist, klappt nicht immer. Und wenn Arbeit nicht geht, dann scheint die DRV mit der Rentenentscheidung wohl nicht ganz falsch zu liegen. Im letzten ist das Leben im Algemeinen und das Rentenrecht im Besonderen kein Wunschkonzert.
W*lfgangam 03.08.2018 | 17:49
Zitat von Angelo anzeigenausblenden
Sie stehen doch nicht mit nichts da - Sie haben doch die Rente statt des Krankengeldes! Bevor Sie per Widerspruch und Klage Behörden und Gerichte bis zur Unendlichkeit belasten, gibt es doch eine ganz einfache Möglichkeit zu beweisen, dass Sie arbeiten können: beginnen Sie zu arbeiten, dann wird je nach Verdienst ohnehin die Rente gekürzt oder fällt ganz weg. Das Verahren nur deshalb in die Länge zu ziehen bis der KG Anspruch ausgeschöpft ist, klappt nicht immer. Und wenn Arbeit nicht geht, dann scheint die DRV mit der Rentenentscheidung wohl nicht ganz falsch zu liegen. Im letzten ist das Leben im Algemeinen und das Rentenrecht im Besonderen kein Wunschkonzert.
Das ist eine ziemlich einfache Darstellung der Sache - toll! Also soll ich auf das viel höhere Arbeitslosengeld verzichten, da die DRV der Meinung ist ich wäre nicht arbeitsfähig und wenn ich dann doch arbeite soll ich auf die Differenz verzichten? Warst du jemals selbst in dieser Situation, dass du deine total unnötige Meinung hier preisgibst?
Hallo Angelo, ich ergänze KSC's richtige Aussage um "Das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen ist kein Wunschkonzert". Nur weil Leistungsansprüche für eine bestimmte Zeitschiene bestehen, kann ich mir die günstigste Leistungsart aussuchen? Nein! Sind Sie erwerbsfähig? - der med. Dienst der DRV hat nein gesagt - haben Sie wieder die Karten in der Hand. Bis dahin können Sie nur über Rechtsmittel Ihre Sicht der Dinge versuchen so hinzubekommen/wenn Sie Recht bekommen, wie Sie es gerne hätten. KK und AfA ist bis dahin sowieso außen vor, weil die Rente deren Leistungsverpflichtung ausschließt/beendet. Wenn Sie 'kämpfen' wollen, holen Sie sich rechtlichen/wissenden Beistand *), allein kommen Sie da nicht weiter. Gruß w. *) der Sie ggf. auch von der Richtigkeit der getroffenen Entscheidungen überzeugen kann ;-)
KSCam 03.08.2018 | 18:04
Sie werden es am Montag vom Experten hören, dass meine einfache Darstellung so ziemlich richtig ist, auch wenn das Ihnen gar nicht gefällt. Wenn Sie zu krank zum Arbeiten sind, "verzichten" Sie nicht auf das höhere ALG, nein Sie haben dann einfach keinen Anspruch darauf, weil die Agentur für Arbeit keinen in Arbeit vermitteln kann, der voll erwerbsgemindert ist. Aber egal wie dem auch sei, es steht Ihnen ja frei sich durch die Instanzen zu klagen, wenn Sie das anders sehen. Einen Anwalt der Sie dabei vertritt werden Sie immer finden - der gewinnt nämlich immer, er bekommt seine Kohle auch wenn der Prozess verloren wird-notfalls von Ihnen.
Angeloam 03.08.2018 | 18:36
Genau, wenn ich in der EM-Rente Arbeit finde sind KK, AfA und KK die ersten die mir von meiner Kohle ihren Teil herauspicken, wenn Ansprüche bestehen, klage ich sie Notfalls ein, dank RVS auch ohne eigene Belastung ;-)
Schorscham 03.08.2018 | 19:06
Die "RSV" prüft erst einmal die Erfolgsausichten, bevor eine Kostenübernahme zugesagt wird. Und da teure Kunden gerne per Sonderkündigungsrecht nach einer Kostenübernahme gefeuert werden, sollte man sich als Versicherungsnehmer sehr genau überlegen, wofür man seine "RSV" in Anspruch nehmen will. Sonst steht man irgendwann ohne da, wenn man sie am Dringendsten braucht. MfG
Kaiseram 04.08.2018 | 07:31
Dann klag Du mal und und teile uns das Urteil (vermutlich in ca. 2-3 Jahren zu erwarten) hier mit, aber auch wenn Du verloren hast (was nicht ganz unwahrscheinlich ist).
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