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Experten-Antwort

DRV oder Krankenkasse

von goda11.08.2014 | 10:29
1274 Ansichten
5 Antworten

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Mein Sohn benötigt dringend eine Behandlung in einer Spezialklinik. Ihm wurde vom Facharzt empfohlen,sich eine entsprechende Reha bei der DRV zu besorgen. Jetzt folgende Frage: Wer ist zuständig,die DRV oder die Krankenkasse? Er ist berufstätig und seine Erkrankung ist zwar sehr fortgeschritten,aber die Berufstätigkeit ist dadurch nicht direkt gefährdet. Wäre in diesem Fall nicht die Krankenkasse zuständig? Oder sollte man bei beiden Stellen eine Reha beantragen? Danke im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo goda,

Ihr Sohn sollte zunächst den Antrag bei seiner Krankenkasse stellen, da nach Ihrer Schilderung die Berufstätigkeit nicht unmittelbar gefährdet ist. Sofern eine Akutbehandlung erforderlich ist, dürfte die Zuständigkeit der Krankenkasse gegeben sein.

Andernfalls wird sie die Kostenübernahme ablehnen und auf den Rentenversicherungsträger verweisen.

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4 Antworten

zuluam 11.08.2014 | 10:36
Hallo goda, das lässt sich so nicht beantworten. Wenn hier eine "Spezialklinik" empfohlen wird und auch die Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet scheint, dann hört sich das nach einer Akutbehandlung an und nicht nach einem Rehaaufenthalt. Entsprechend wäre die KK zuständig. Fragen sie bei der Spezialklinik einfach nach, die können Ihnen Auskunft geben von welchen Kostenträgern sie belegt werden.
godaam 11.08.2014 | 10:49
Danke Zulu für Ihre Antwort. Die Spezialklinik wird von beiden Kostenträgern belegt, sowie auch von Privatzahlern. Mein Sohn ist in fester physiotherapeutischer Behandlung und diese Klinik kann ihm auch nur eine Linderung der Schmerzen bringen, aber keine Heilung. Deshalb seh ich auch die Krankenkasse in der Pflicht. Berufstechnisch sind Krankheit und Arbeitsplatz noch vereinbar.
Jonasam 11.08.2014 | 10:54
Hallo goda, alles was hier angestellt werden kann, sind Vermutungen. Ich vermute, dass eine Akutbehandlung notwendig ist, daher sollte die KK zuständig sein (aber nur eine Vermutung). Stellen Sie einen Antrag bei einem der beiden Leistungsträger. Geht die KK z. B. davon aus, dass Sie nicht zuständig ist, wird sie den Antrag an die DRV weiterleiten. Anders herum funktioniert das natürlich gleichermaßen. Alternativ sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt. Dieser kann Ihnen ggf. weiterhelfen (Akkutbehandlug oder Reha). MfG Jonas
godaam 11.08.2014 | 16:37
Recht herzlichen Dank für Ihre Antworten !! Mein Sohn war heute bei der Krankenkasse und diese hat ihn direkt zur Rentenversicherung weiter geschickt - dafür wären sie,die KK, nicht zuständig, weil die Erkrankung sehr wohl die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte, wenn nicht jetzt dann in weiterer Zukunft. Also wird er den Antrag nun bei der DRV stellen müssen. MfG goda
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