Mein Sohn benötigt dringend eine Behandlung in einer Spezialklinik. Ihm wurde vom Facharzt empfohlen,sich eine entsprechende Reha bei der DRV zu besorgen.
Jetzt folgende Frage: Wer ist zuständig,die DRV oder die Krankenkasse?
Er ist berufstätig und seine Erkrankung ist zwar sehr fortgeschritten,aber die Berufstätigkeit ist dadurch nicht direkt gefährdet. Wäre in diesem Fall nicht die Krankenkasse zuständig? Oder sollte man bei beiden Stellen eine Reha beantragen?
Danke im vorraus