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DRV-Pflicht für Ostheopathen

von Anna12.04.2013 | 16:01
2204 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin als Ostheopathin tätig, bin ich in dieser Tätigkeit DRV-pflichtig.

4 Antworten

?am 12.04.2013 | 17:13
Ostheopathen Wat dann denn ?
Neurentner Iam 14.04.2013 | 14:34
Da hilft Tante/Onkel Google!!
Dudenam 14.04.2013 | 20:05
Natürlich sind auch Paten im Osten DRV -pflichtig :-))
-am 15.04.2013 | 12:57
Nach § 2 Sozialgesetzbuch VI sind bestimmte Personenkreise versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, dazu gehören z. B. auch Pflegepersonen, die in der Krankenpflege tätig sind, solange sie über 450 Euro monatlich verdienen und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Selbständige Pflegepersonen in der Krankenpflege sind versicherungspflichtig, wenn sie von Weisungen eines Heilkundigen abhängig sind. Personen, die Berufe der Heilkunde ausüben, gehören ihrerseits nicht zu den Pflegepersonen. Nicht der Versicherungspflicht unterliegen damit Ärzte der Humanmedizin, Heilpraktiker, Heilpädagogen, Psychologen, Psychotherapeuten bzw. Psychagogen. Nach deutscher Rechtsprechung ist die Osteopathie eine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes und darf nur durch Heilpraktiker und Ärzte ausgeübt oder verordnet werden. Es kommt darauf an, ob Sie u. a. auf eigene Rechnung, aber überwiegend auf ärztliche Anordnung und Verordnung von Heilkundigen tätig sind. Heilmittelerbringer üben nicht selbst Heilkunde aus, sondern sie behandeln ihre Patienten nach den Vorgaben, die sich aus der ärztlichen Verordnung ergeben. Sofern daher Heilmittelerbringer im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen sie der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Für eine abschließende Prüfung steht der Vordruck V020 zur Verfügung, den Sie an die gesetzliche Rentenversicherung senden.
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