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Experten-Antwort

DRV Prüfung Reha Entlassungsbericht

von Patientenfrage28.07.2013 | 07:52
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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DRV Prüfung Reha Entlassungsbericht Moin 1. Wenn im Reha Bericht, beim zuletzt ausgeübten Beruf "falsch" angeben ist. z.B. Patient hat Ausbildung als Großhandelskaufmann und hat später ( ca. die letzten 10 Jahre) im Grosshandel-Außendienst gearbeitet, bis vor 2 Jahren , danach Arbeitslos. Da in dem Fall der ursprüngliche Beruf bewertet wird von der Klinik , wird mit arbeiten über 6 Stunden, und nicht der zuletzt ausgeübte ( der . z.b. nicht mehr ausführbar wäre) Fällt dieses bei Prüfungen auf bei der DRV oder fällt das erst auf wenn der Patient einen Antrag auf Berufsunfähigkeit ( weil vor dem 2. Januar 1961 geboren ) ist stellt. 2. Wenn es vorher auffällt , eigentlich müsste es doch auffallen ( es sei den das diese Raha Stelle keinen Zugriffauf das Konto bzw. die Berufsschlüssel Meldungen hat) denn der Berufsschlüssel der Meldungen des Arbeitgebers jedes Jahr an die DRV, eines Vertreters sind doch andere als die eines Großhandelskaufmannes), erhält der Patient dann eine Information über die geänderte Situation z.b. zuletzt ausgeübter Beruf nur 3-6 Stunden oder unter 3 Stunden 3. Wird der/die Reha Bericht/e grundsätzlich medizinisch ausgewertet und überprüft ob die die Aussagen bezüglich arbeiten über 6 Std. bzw. 3-6 Stunden richtig sind bei zuletzt ausgeübten Beruf und bezüglich des Allgemeinen Markt? 4) Wenn der Patient, nun nach Erhalt feststellt das der zuletzt angegebene Beruf falsch wiedergegeben ist, kann und er die Reha Klinik informiert, ist die Reha Klinik dann verpflichtet einen neuen/geänderten Bericht zu schreiben oder geschieht das falls die Klinik verpflichtet ist nur als Nachtrag bzw. formlos? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

da es sich bei dem für die medizinische Bewertung zugrunde liegenden Beruf um sehr sensible Daten handelt, sollten Sie diese immer richtigstellen lassen. Zusätzlich würde ich die Reha-Einrichtung bitten, das Ergebnis der Leistungsbeurteilung unter der Berücksichtigung des tats. Berufes zu überprüfen.

Mit freundlichem Gruß

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8 Antworten

KSCam 28.07.2013 | 08:19
Wenn im EB steht, dass man den letzten Beruf noch über 6 Stunden machen kann, wird gar nichts ausgewertet. Warum auch? Der Kunde kann ja arbeiten. Und ein Vertreter im Großhandel, der Großhandelskaufmann gelernt hat und das noch 6 Stunden machen kann, bekommt auch keine Rente, selbst wenn er Vertreter nicht mehr machen kann - der muss einen Job im Innendienst suchen.
KSCam 28.07.2013 | 08:19
Wenn im EB steht, dass man den letzten Beruf noch über 6 Stunden machen kann, wird gar nichts ausgewertet. Warum auch? Der Kunde kann ja arbeiten. Und ein Vertreter im Großhandel, der Großhandelskaufmann gelernt hat und das noch 6 Stunden machen kann, bekommt auch keine Rente, selbst wenn er Vertreter nicht mehr machen kann - der muss einen Job im Innendienst suchen.
Gregoryam 28.07.2013 | 09:17
Darum ist es wichtig das Sie wieder zur Arveit gehen. Dann haben Sie keine Zeit sich um so einen Blödsinn Gedanken zu machen. Und gesundheitlich hilft ihnen die Arbeit auch das es ihnen wieder besser geht.
Patientenfrageam 28.07.2013 | 09:28
Nachsatz ich bitte doch die Fragestellung/en zu beachten und qualifiziert zu beantworten. Zusätzliche Kommentare bezüglich Rente , Arbeit gehen, haben niichts mit der Fragestellung zu tun. Denn darum geht es nicht! Denn es ist nicht gefragt worden, das wenn es auffällt, ob man dann einen bescheid bekommt und auf den ursprünglichen Beruf verwiesen wird ( für den man ja über 6 Stunden geeignet ist)
???am 28.07.2013 | 15:31
zu 1. Auf Bl. 1 des Entlassungsberichts sind die Angaben zur Erwerbsfähigkeit verschlüsselt. Wenn die in den Computer eingegeben werden, schmeißt der nur dann eine Meldung raus, wenn da irgendwo eine Einsatzfähigkeit von unter 6 Stunden verschlüsselt wurde. Das wird bei Ihnen wohl nicht der Fall sein. Das von Ihnen gewünschte System (individuelle Überprüfung aller Entlassungsberichte auf Fehler) wäre etwas personalintensiv. Da gäbe es viel Geschrei wegen exorbitanter Verwaltungskosten, fauler Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die nur Ihren Geldbeutel und den der anderen Versicherten zur Last fallen. zu 2. hat sich mit 1. erledigt zu 3. ebenso zu 4. Wenn alle anderen medizinischen Daten stimmen (Art, Schwere der Erkrankung, sich daraus ergebende Einschränkungen) würde ich mir den Streit mit der Klinik sparen. Sie müssen nicht darauf warten, dass die DRV Sie zum Rentenantrag auffordert. Stellen Sie ihn einfach von selbst und weisen Sie in einem Begleitschreiben auf Ihren richtigen Beruf hin. Zum Thema arbeiten gehen: Auch wenn es Ihnen sicher nicht gefällt, es wird bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit immer auch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten geprüft. Eine Innendienst-Tätigkeit liegt da schon nahe.
Otto N.am 28.07.2013 | 19:44
Zitat von ??? anzeigenausblenden
.....und bei der Auswahl einer geeigneten Verweisungstätigkeit ist die DRV sehr einfallsreich, wie ich selbst erleben durfte. (Für mich haben sie aber trotzdem keine gefunden....)
Annaam 29.07.2013 | 03:40
Auch wenn es Arbeit macht - falsche Berichte würde ich immer korrigieren bzw. korrigieren lassen. Diese Daten werden jahrelang gespeichert und können ihnen immer wieder Probleme bereiten wenn es um Leistungsgewährung geht. Beispiel: in einem Arztbericht wurde rechts und links verwechselt - das fiel zunächst gar nicht auf, da der Rest stimmte. Weil es sich um einen Unfall handelte ging es vor Gericht um Geld. Es wurde unterstellt, dass man sich mal "für eine Seite entscheiden sollte" bei der Simulation von Unfallfolgen. Natürlich liess sich das berichtigen anhand von Röntgenbildern - aber es war mühsam und nervig. Genau dieser alte falsche Bericht fiel später nochmals bei der priv. BUV ins Gewicht. Wer einem falschen Bericht nicht widerspricht der akzeptiert ihn als zutreffend. Ich rate daher den Rehabericht durchzuarbeiten, unzutreffende Stellen kenntlich zu machen und richtig zu stellen. Dies dann der Rehaklinik und der DRV zustellen und vorgeben, dass diese Stellungnahme dem Bericht angefügt wird. Mit der Klinik muss es keinen "Kampf" geben - man kann freundlich um Korrektur bitten und signalisieren, dass man Verständnis für Verwechslungen aufbringt da man ja den enormen Aufwand kennenlernte und weiss, dass dort gute Arbeit geleistet wird. Ansonsten kann es passieren, dass dieser Bericht auch an externe Gutachter weitergeleitet wird und deren Entscheidungen beeinflusst. mfg
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