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Experten-Antwort

DRV-Richterspruch

von Lord10.04.2021 | 09:45
140 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte hier mal kurz meine Erfahrungen zum Thema Erwerbsminderungsrente mitteilen, da es mich doch schmunzeln liess= Erwerbsminderungsrente beantragt.. Ablehnung.. Widerspruch.. Klage vor Sozialgericht.. Das alles Dauer 2 Jahre!!!!!!!!!!!!!!!! Der Richter sagte wortwörtlich = Also bei so einem eindeutigen Fall, mit Berichten von Fachärzten, Pflegestufe 2,GdB 50 G, chronischen Erkrankungen... Warum wird da von Seiten der DRV alles so verzögert und das Sozialgericht unnötiger Weise mit Arbeit zu geschüttet? Rente auf Dauer, rückwirkend 2,5 Jahre.... Fazit: Selbst die Richter verstehen die oft unverständliche Vorgehensweise der DRV nicht... Die Sozialgericht ersticken in Arbeit... Ich möchte ALLEN Mut machen, zu kämpfen , auch wenn es ein steiniger, mühsamer und unnötig langer Weg... Haltet durch Glg Lord

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2021 | 08:29

Hallo,

das deutsche Rechtssystem bietet im Sozialrecht ausreichend Möglichkeiten abgelehnte Leistungsansprüche gerichtlich überprüfen zu lassen. Und das ist auch gut so. Betrachtet man die nackten Zahlen, ist aber auch festzustellen, dass die weit überwiegende Zahl der Klagen zurückgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Lolam 10.04.2021 | 09:55
Also da kommen mir doch Zweifel an Ihrer Fabel. 1. warum sollte es bei so einem eindeutigen Fall überhaupt eine mündliche Verhandlung geben? Das wäre so schon ungewöhnlich für ein Rentenverfahren, dann aber noch bei einem so so so eindeutigen Fall, wo das Gericht bloß noch das Urteil unterzeichnet? 2. warum sollte das Gericht auf Anhieb eine unbefristete Rente urteilen? Das geschieht nicht nur extrem selten, zB nur noch eine Handvoll Jahre bis zur Altersrente oder eine so schwere Erkrankung die kaum ein anderes Urteil zulässt. Aber in diesem Fall hätte wohl selbst die DRV eine Rente bewilligt. Aus einer Gesamtschau aus PG2 GdB 50 und Merkzeichen G ergibt sich sicher keine unbefristete Rente. Wie auch immer, bei einer nicht unerheblichen Anzahl an Fällen werden Entscheidungen der DRV vor Gericht geändert. Das macht insgesamt gesehen aber nur einen kleinen Teil aller Entscheidungen der DRV aus.
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