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Experten-Antwort

DRV teilt AA trotz Krankheit mit ich sei Leistungsfähig

von Gustav09.05.2014 | 14:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit April 2012 krank, habe zunächst Krankengeld bezogen, wurde ausgesteuert und seit Oktober 2013 beziehe ich ALG I. Nach Aufforderung der AA hatte ich im November 2013 einen Antrag auf Reha bei der DRV gestellt. Dieser wurde im Dezember 2013 nach einem Termin bei einem externen Begutachter abgelehnt mit dem Hinweis, dass stattdessen weiterhin die ambulante Therapie fortgesetzt werden solle (das mache ich bereits seit fast 6 Jahren). Den ärztlichen Befundbericht meine behandelnden Ärztin hatte der Begutachter sich gar nicht anschauen wollen. Er hatte nur einen langen Fragenkatalog abgespult . Zum Stand meines Leistungsvermögens oder der Erwerbsfähig stand nichts im Ablehnungsbescheid. Da ich 5 Jahre zuvor bereits einmal eine Reha gemacht hatte und weiß, was dort therapeutisch angeboten wird, konnte ich nachvollziehen, dass meine Erwerbsfähigkeit durch eine Reha nicht wesentlich gebessert werden würde. Also habe ich auch keinen Widerspruch eingelegt. Nun hat die DRV der AA mitgeteilt, das nach deren medizinischen Ermittlungen (es gab diesen einen Termin zur Begutachtung wegen des Reha-Antrages) ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr bestehe. Wie erwähnt: In dem Ablehnungsbescheid stand nichts über mein Leistungsvermögen. Die AA erwartet nun von mir , dass ich einfach wieder zur Arbeit gehe. Mein Gesundheitszustand hat sich aber nicht gebessert, sondern sogar noch erheblich verschlechtert. Ich befürchte, es war ein schlimmer Fehler, dass ich der Ablehnung damals nicht widersprochen habe. Mein Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert und ich muss mich leider darauf einstellen, Erwebsminderungsrente beantragen zu müssen. Doch wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich, damit damit das überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, zunächst eine Reha machen. Ich habe jetzt mit meinen behandelnden Ärzten gesprochen und wir werden einen erneuten Reha-Antrag einleiten. Da kann meine behandelnde Ärztin selbst einen Befundbericht einreichen. Wie verhalte ich mich nun gegenüber der AA? Ich kann ja schlecht zu meinem Chef gehen und sagen, ich käme wieder - würde aber sofort eine AU-Bescheinigung/Krankmeldung einreichen müssen. Und wie sieht es aus gegenüber der DRV? Werden die einen erneuten Reha-Antrag auch wirklich prüfen, obwohl ich ein halbes Jahr zuvor einer Ablehnung nicht widersprochen habe? Ich wäre für jeden Hinweis dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem erneuten Antrag auf medizinische Rehabilitation wird vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung anhand aller dem Antrag beigefügten ärztlichen Berichte geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert ist und durch eine medizinische Rehabilitation gebessert bzw. wiederhergestellt werden kann.

Wir empfehlen Ihnen einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um sich dort auch über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) beraten zu lassen. Eventuell empfiehlt es sich auch gleichzeitig einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Bei einer persönlichen Beratung können sie sich auch über die Voraussetzungen und Höhe einer Erwerbsminderungsrente informieren.

Die Agentur für Arbeit informieren Sie dann über die erneute Antragstellung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Herz1952am 09.05.2014 | 15:59
Hallo Gustav, Ich würde Ihnen raten, sofort Widerspruch einzulegen und dem AA die AU-Bescheinigung vorzulegen. Normalerweise müsste das AA das ALG I dann weiterzahlen, wenn die Zeit für ALG I noch nicht abgelaufen ist. Das weitere wird sich dann zeigen. Nichts gegen die ärztlichen Gutachter der DRV. Es sind Vertragsärzte, die Ihr Honorar von der DRV erhalten. Wie bei allen Gutachtern gibt es solche und solche. Wenn er das Gutachten Ihrer behandelnden Ärztin nicht einsehen wollte, versuchen Sie es mal mit einer "Dienstaufsichtsbeschwerde". Die Fragen, die gestellt werden sind auch aus meiner Sicht meistens suggestiv. Sie können sich auch bei der nächsten Beratungsstelle der DRV über Ihre Rechte beraten lassen. Diese sind aus meiner Erfahrung sehr objektiv und unterstützen in solchen rechtsformellen Fragen die Versicherten. Herz1952
Herz1952am 09.05.2014 | 16:11
Hallo Gustav, Reha geht natürlich vor Rente. Ich sehe aber jetzt keinen Widerspruch darin, dass Sie einen Reha-Antrag stellen und gleichzeitig Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid stellen. Mir hat das Arbeitsamt damals gesagt: Legen Sie Widerspruch und nochmals Widerspruch ein. Es ging hierbei allerdings noch um Krankengeld. Die KK's würden alles abwimmeln und an das Arbeitsamt schicken. Wie schon erwähnt, würde ich Ihnen die Beratung bei der DRV Beratungsstelle vorschlagen vorschlagen. Herz1952
=/=am 09.05.2014 | 16:29
Wenn ich das richtig gelesen habe, ist die Frist für einen Widerspruch doch längst abgelaufen (@Herz1952). @Gustav Stellen Sie einen neuen Reha-Antrag. Wichtig ist vor allem, dass Ihr Arzt ausführlich beschreibt, ob und in wieweit sich Ihr Gesundheitszustand im letzten halben (?) Jahr seit der Ablehnung sehr verschlechtert hat (wenn dem so ist)!!! Wenn die DRV den Antrag wieder ablehnt, legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein. Evtl. kommt der Ärztliche Dienst der DRV auch zur Schlußfolgerung, dass tatsächlich Erwerbsminderung vorliegt. Dann wäre eine Umdeutung des Reha- in einen Rentenantrag die Folge. Der AA teilen Sie mit, dass Sie einen Reha-Antrag gestellt haben. Damit müßten die sich eigentlich erst mal zufrieden geben. KEIN Mensch bei der AA kann Sie in die Arbeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber zwingen. Sind Sie eigentlich weiterhin krank geschrieben?
Gustavam 09.05.2014 | 18:27
Lieben Dank für die ausführlichen Antworten! Ja, die 4-Woche -Frist für den Widerspruch ist längst verstrichen. Meine Ärztin wird mit Sicherheit gut darstellen können, wie sich mein Gesundheitszustand immer weiter verschlechtert hat, besten Dank für diesen Hinweis, das werde ich mit ihr erörtern.
Herz1952am 09.05.2014 | 20:41
Sorry, habe das Wort "Ablehnungsbescheid" auf einen kürzlich abgelehnten EM-Antrag bezogen. Habe sogar das Datum gesucht und der "Reha" Vorgang war schon aus meinem Gedächtnis "verschwunden". Herz1952
KSCam 10.05.2014 | 18:05
Was soll ein neuer Rehaantrag denn bringen? Ein halbes Jahr nach der Ablehnung - vor allem da Sie ja glauben, dass eine Reha nach Ihren Erfahrungen vor 5 Jahren Sie nicht weiter bringt? Wenn Sie glauben gar nicht mehr arbeiten zu können, warum beantragen Sie dann nicht die Rente? Die Meinung "ohne vorherige Reha kann es keine Rente geben" ist auf jeden Fall so nicht richtig. Wenn Sie von der DRV für 6 Stunden erwerbsfähig beurteilt werden und ALG 1 erhalten, haben Sie aber auch wenig Chancen auf die Rente. Dann müssen Sie sich beim Arbeitsamt aber auch für entsprechende Arbeiten zur Verfügung halten. Gegebenenfalls auch in Ihrer alten Firma, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und es dort entsprechende Arbeiten gäbe (aber das sollte nach so langer Krankheit längst abgeklärt sein). Und widersprüchlich muss das ganze nicht sein: es gibt viele Situationen, in denen man für "seine letzte Arbeit" arbeitsunfähig ist, eine Reha daran nichts ändern kann, man aber dennoch grundsätzlich andere Arbeiten in Vollzeit machen könnte.
Gustavam 13.05.2014 | 09:19
@KSC: Als ich vor einem halben Jahr den Reha-Antrag nach Aufforderung durch die AA gestellt hatte, hatte ich das Gefühl, dass es langsam bergauf geht und ich mit der Weiterführung der ambulanten Behandlung das Ziel erreichen kann. Deshalb hatte ich der Ablehnung auch nicht widersprochen. Ich hoffe, das war kein "taktischer" Fehler, der mir jetzt alle Möglichkeiten auf Erfolgsaussicht für einen erneuten Antrag nimmt ... Doch nun ist es immer schlechter geworden und eine intensive, tägliche therapeutische Hilfe in der Reha lässt mich hoffen, zumindest wieder einen Stand zu erreichen, dass es weiter Bergauf gehen kann.
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