Ich bin seit April 2012 krank, habe zunächst Krankengeld bezogen, wurde ausgesteuert und seit Oktober 2013 beziehe ich ALG I.
Nach Aufforderung der AA hatte ich im November 2013 einen Antrag auf Reha bei der DRV gestellt. Dieser wurde im Dezember 2013 nach einem Termin bei einem externen Begutachter abgelehnt mit dem Hinweis, dass stattdessen weiterhin die ambulante Therapie fortgesetzt werden solle (das mache ich bereits seit fast 6 Jahren). Den ärztlichen Befundbericht meine behandelnden Ärztin hatte der Begutachter sich gar nicht anschauen wollen. Er hatte nur einen langen Fragenkatalog abgespult .
Zum Stand meines Leistungsvermögens oder der Erwerbsfähig stand nichts im Ablehnungsbescheid.
Da ich 5 Jahre zuvor bereits einmal eine Reha gemacht hatte und weiß, was dort therapeutisch angeboten wird, konnte ich nachvollziehen, dass meine Erwerbsfähigkeit durch eine Reha nicht wesentlich gebessert werden würde. Also habe ich auch keinen Widerspruch eingelegt.
Nun hat die DRV der AA mitgeteilt, das nach deren medizinischen Ermittlungen (es gab diesen einen Termin zur Begutachtung wegen des Reha-Antrages) ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr bestehe. Wie erwähnt: In dem Ablehnungsbescheid stand nichts über mein Leistungsvermögen.
Die AA erwartet nun von mir , dass ich einfach wieder zur Arbeit gehe. Mein Gesundheitszustand hat sich aber nicht gebessert, sondern sogar noch erheblich verschlechtert.
Ich befürchte, es war ein schlimmer Fehler, dass ich der Ablehnung damals nicht widersprochen habe. Mein Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert und ich muss mich leider darauf einstellen, Erwebsminderungsrente beantragen zu müssen. Doch wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich, damit damit das überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, zunächst eine Reha machen. Ich habe jetzt mit meinen behandelnden Ärzten gesprochen und wir werden einen erneuten Reha-Antrag einleiten. Da kann meine behandelnde Ärztin selbst einen Befundbericht einreichen.
Wie verhalte ich mich nun gegenüber der AA? Ich kann ja schlecht zu meinem Chef gehen und sagen, ich käme wieder - würde aber sofort eine AU-Bescheinigung/Krankmeldung einreichen müssen.
Und wie sieht es aus gegenüber der DRV? Werden die einen erneuten Reha-Antrag auch wirklich prüfen, obwohl ich ein halbes Jahr zuvor einer Ablehnung nicht widersprochen habe?
Ich wäre für jeden Hinweis dankbar.