Bei einem erneuten Antrag auf medizinische Rehabilitation wird vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung anhand aller dem Antrag beigefügten ärztlichen Berichte geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert ist und durch eine medizinische Rehabilitation gebessert bzw. wiederhergestellt werden kann.
Wir empfehlen Ihnen einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um sich dort auch über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) beraten zu lassen. Eventuell empfiehlt es sich auch gleichzeitig einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
Bei einer persönlichen Beratung können sie sich auch über die Voraussetzungen und Höhe einer Erwerbsminderungsrente informieren.
Die Agentur für Arbeit informieren Sie dann über die erneute Antragstellung.