DRV Trägerauswahl

von
Mark

Hallo,

wie wird entschieden, welche DRV bzw. ob die Knappschaft-Bahn-See für einen Versicherten zuständig ist.

von
Pluto

Das kommt auf dein Sternzeichen an.
Deine Probleme möchte ich mal haben.

von
Serena

Knappschaft-Bahn-See ist bei 450€ Jobs, sonst DRV

von
Califax

Zitiert von: Mark
Hallo,

wie wird entschieden, welche DRV bzw. ob die Knappschaft-Bahn-See für einen Versicherten zuständig ist.

Zur KNS gelangen Sie, wenn Sie wenigstens durch eine Tätigkeit im Bergbau, bei der Bahn oder in der Seefahrt Beiträge entrichten.

von
Califax

Zur KBS

von
Rentenschmied

Hallo,
sie werden die Zuständigkeit akzeptieren müssen. Es gibt kein Wahlrecht für den Versicherten. Die Vorschriften bzgl. der Zuständigkeit hier zu erläutern ist daher nicht notwendig, eine Diskussion darüber nicht zielführend.
Mit besten Grüßen

von
Kaiser

Zitiert von: Rentenschmied
Hallo,
sie werden die Zuständigkeit akzeptieren müssen. Es gibt kein Wahlrecht für den Versicherten. Die Vorschriften bzgl. der Zuständigkeit hier zu erläutern ist daher nicht notwendig, eine Diskussion darüber nicht zielführend.
Mit besten Grüßen

Schwache Antwort. Schon mal was von Ausgleichsverfahren gehört? Du bist doch sonst auch so detailverliebt. Siehe Versorgungsausgleich - Ex war Berufssoldat.

Experten-Antwort

Hallo, Mark,

Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer zur allgemeinen Rentenversicherung werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Versicherungsnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

von
Mark

Zitiert von: Rentenschmied
Hallo,
sie werden die Zuständigkeit akzeptieren müssen. Es gibt kein Wahlrecht für den Versicherten. Die Vorschriften bzgl. der Zuständigkeit hier zu erläutern ist daher nicht notwendig, eine Diskussion darüber nicht zielführend.
Mit besten Grüßen

Ich war einfach nur neugierig, wie die Zuordnung erfolgt. Daher vielen Dank an den Experten für die sehr ausführliche und gut verständliche Antwort! Es ist bedenklich, dass Menschen wie Rentenschmied (der leider kein Einzelfall ist), noch nicht einmal mehr nachvollziehen können, dass Menschen Zusammenhänge verstehen wollen. Ich interessiere mich beispielsweise auch für Astronomie, obwohl mir klar ist, dass ich den Kosmos und seine Objekte nicht verändern kann...

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