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@DRV w/ Beitrag v. 26.11.08

von Gerda04.12.2008 | 15:06
1129 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo DRV, am 26.11.08 schrieben Sie im folgenden Beitrag: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. dass es sich doch lohnen würde, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Eine Bekannte ist recht verunsichert, ob sie einen Antrag stellen soll, weil sie befürchtet, dann für den nächsten Weiterzahlungsantrag auf die Liste der Ablehnungen zu geraten. Haben Sie netterweise mal ein Exempel, um welche Beträge es sich hierbei handelt, wenn es sich um eine EU-Rente nach neuem Recht handelt ? Ich möchte ihr gerne die Angst nehmen. Vielen Dank !

7 Antworten

Honkam 04.12.2008 | 15:13
"..weil sie befürchtet, dann für den nächsten Weiterzahlungsantrag auf die Liste der Ablehnungen zu geraten." Es gibt keine solche Liste...
KSCam 04.12.2008 | 15:38
lesen Sie doch bitte, bitte die vielen Beiträge zum Thema in den letzten Wochen durch. Dann werden Sie sehen, dass eigentlich alle von einem Antrag abraten (weil höchstwahrscheinlich nichts rauskommt). Wegen des Restrisikos (es könnte ja vielleicht doch was rauskommen) frägt der Bürger x - mal nach und stellt seinen Antrag. Wochen später hat er vergessen, dass er die Überprüfung schon beantragt hat und macht es (nach 2 Rückfragen) "sicherheitshalber" nochmal. Und dann wundert er sich, dass die Berater genervt reagieren. Und in 2 Jahren ist er total überrascht, dass aus heiterem Himmel ein alter Überprüfungsantrag abgelehnt wurde und weiß gar nicht mehr, was er warum beantragt hat. Zugegeben, ich übertreibe (aber nur ganz leicht).
Wolfgangam 04.12.2008 | 15:53
Der VdK hat gestern per Newsletter dankenswerterweise noch mal auf die Überprüfungsanträge hingewiesen. Tja, Kollegen bei der DRV, da wirds wohl nix mit dem Weihnachtsurlaub - Sonderdienst in der Poststelle ist angesagt ;-) Gruß w.
Wolfgangam 04.12.2008 | 17:24
Hallo KSC, > zigtausende von Rentnern die Mitteilung bekommen, dass die Überprüfung ergebnislos blieb Ist das nicht durch eine 'amtliche Bekanntmachung' für Alle neu geregelt worden ? ...mir ist so, dass das mit RV-AltersgrenzenanpassungsG (?) ins SGB VI reingeschrieben wurde. Gruß w.
KSCam 04.12.2008 | 17:14
u.a. wegen solcher Aktionen liebe ich die netten Damen und Herren vom VdK ja auch ganz besonders (die Ihren Mitglieder aber nie erklären, wer für den ganzen Verwaltungsaufwand verantwortlich ist, wenn so eine Millionenaktion mal wieder völlig ergebnislos im Sand verlaufen ist und zigtausende von Rentnern die Mitteilung bekommen, dass die Überprüfung ergebnislos blieb).
Corlettoam 04.12.2008 | 18:27
Bin eigentlich ein " Fan " vom VDK und SOVD , aber was die hier wieder fabrizieren spottet jeder Beschreibung. Das läuft wohl wirklich unter dem Motto " Leute verrückt machen " und ist reine Werbung in eigener Sache um neue Mitglieder zu generieren.
Wolfgangam 04.12.2008 | 19:57
Hallo Corletto, die Entscheidungen der letzten Jahre zu solchen Aktionen sprechen eine deutliche Sprache - gleichwohl ich es aus meiner (neutralen) Warte durchaus gutheiße, den Finger in die Wunde zu legen und 'vielleicht unscharfe' gesetzliche Regelungen über diesen Weg anzugreifen. Verbände, Organisation, Vereine und Interessengemeinschaften finanzieren sich nun mal über die Mitglieder - denen muss man dann halt auch mal 'nen Köder vorwerfen (wir tun was für ihre Beiträge ;-) Der Gesetzgeber wird dadurch im Vorfeld sicher mehr sensibiliert, hier wasserdicht zu formulieren. Die heutige BVerfGE bestätigt das ...oder ?! Gruß w. (PS: Ich mag die Mehrarbeit auch nicht: die DRV hat ...der VdK sagt aber - nungut, füllen wir halt den Musterüberprüfungsantrag aus. Danke, was 'Volk auf dem Weg' dazu sagt, kenn ich auch schon ...)
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