Hallo,
aufgrund Ihrer Schilderungen empfehlen wir Ihnen unter Vorlage der schriftlichen Aufforderung die für Sie zuständige DRV aufzusuchen um die Sachlage zu klären. Denkbar wäre auch ein kurzer Anruf bei der DRV.
Sollten Sie von der DRV aufgefordert worden sein einen Gutachter aufzusuchen, so wäre dies nicht ohne unseren Briefkopf, mit Ansprechpartnern etc., erfolgt.