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Experten-Antwort

Durch Arbeitsunfall vorzeitig in Rente gehen?

von Peter06.08.2018 | 07:10
1179 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte 2012 einen Arbeitsunfall. Durch die Berufsgenossenschaft bin ich mit 30% eingestuft. Ich bin 1966 geboren. Kann ich dadurch meine Rente früher antreten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

das Regeleintrittsalter liegt bei Ihrem Geburtsjahrgang 1966 bei 67 Jahren.

Sofern Sie mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, wäre eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und einem Abschlag von 14,4 % möglich. Unabhängig von der Einstufung der Berufsgenossenschaft wäre eine Altersrente für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % ab 62 Jahren mit einem Abschlag von 10,8 % oder abschlagsfrei ab 65 Jahren möglich.

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1 Antworten

Fortitude oneam 06.08.2018 | 09:52
Hallo Peter, anhand Deines Geburtsjahrgangs beginnt Deine Regelaltersrente mit 67 . Nur mit einem unbefristeten GDB 50 kannst du 2 Jahre früher (ohne Abschläge) in Rente gehen. Du könntest auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn Deine Gesundheit das zulässt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
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