Durch Corona zurzeit geringere Einkünfte als Selbstständiger - möchte auch geringeren Beitrag zahlen

von
Svenja

Hallo liebe Experten,

ich zahle als Selbstständige einen einkommensgerechten Beitrag und hatte zur Berechnung dafür einen früheren Steuerbescheid eingereicht.

Allerdings verdiene ich seit der Corona-Krise deutlich weniger und habe monatlich nur noch 60% der Einnahmen, die ich sonst hatte.

Ich zahle momentan trotz deutlich geringerem Einkommen noch meinen üblichen Rentenbeitrag weiter.

Bekomme ich einen Teil meiner zu hoch gezahlten Beiträge im Nachhinein zurück, wenn ich nächstes Jahr meinen Steuerbescheid einreiche (wo steht, dass ich 2020 weniger Einkommen hatte)? Oder bekommt man von bereits gezahlten Rentenbeiträgen nichts mehr zurück?

Müsste ich mich jetzt direkt mit der RV in Verbindung setzen und mein geringeres Einkommen für die nächsten Monate schätzen und angeben? (Es ist nicht klar, wie lange ich noch so geringe Einnahmen haben werde.)

Ich möchte auf jeden Fall nicht höhere Beiträge zahlen, obwohl ich so wenig verdiene.

Danke und viele Grüße
Svenja

von
Student

Sie bekommen auch keinerlei Zahlungen aus den umfangreichen Hilfsmaßnahmen?

von
Siehe hier

Damit Sie zeitnah entlastet werden, sollten Sie Ihrer zuständigen Rentenversicherung die geänderten Voraussetzungen schriftlich mitteilen.

Ob dann eine Kürzung der Beiträge tatsächlich 'ab sofort' erfolgt oder doch erst mit Steuerbescheid, wird Ihnen verbindlich dann von dort mitgeteilt.

von
zelda

Hallo Svenja,

schauen Sie sich bitte diesen Artikel an:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-fuer-selbststaendige-wenn-der-beitrag-zur-belastung-wird.html

Sie sollten also umgehend der Rentenversicherung mittteilen, dass sich Ihr EInkommen vermindert hat. Ansonsten würde nach Einreichen des Steuerbscheides der Beitrag gesenkt werden, allerdings nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit.

MfG

zelda

Experten-Antwort

Hallo Svenja,

„siehe hier“ und vor allem „zelda“ haben Ihnen bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Sie sollten sich letztlich schnellstmöglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

von
Svenja

Hallo,

danke für die Antworten.

Ich hatte die 9000€ Corona-Hilfe im März (für 3 Monate gedacht) erhalten. Allerdings gehe ich davon aus, dass ich die Summe fast vollständig zurückzahlen muss, da ich fast keine Betriebsausgaben habe, und die Summe nur für laufende Betriebskosten gedacht ist. Ich bin freiberufliche Lehrerin und habe höchstens mal Stifte oder ein Buch als Aufgaben. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich vom Hilfsgeld kaum etwas behalten darf.

von
Svenja

Hallo noch mal,

habe noch eine kurze Frage.
Also von den Beiträgen bekommt man nichts im Nachhinein zurück.
Aber müsste ich Beiträge nachzahlen, wenn ich zu wenig gezahlt habe?

Beispiel:
2020 verdiene ich sehr wenig, zahle aber meinen normalen Rentenbeitrag, der auf einem früheren Steuerbescheid basiert, wo ich mehr verdient habe
-> ich bekomme für 2020 nichts zurück

Ich reiche im nächsten Jahr meinen Steuerbescheid von 2020 ein, als ich wenig verdient habe. Dadurch wird mein monatlicher Beitrag für 2021 geringer. Im Nachhinein stellt sich aber raus, dass ich 2021 wieder mehr verdient habe als 2020.
-> Muss ich dann Beiträge nachzahlen?

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