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Experten-Antwort

Durcheinander bei EU-Rente

von Nanni13.12.2013 | 16:03
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin seit Ende April aus der Arbeitslosigkeit heraus krankgeschrieben wegen "depressivem Erschöpfungssyndrom". Im Oktober hatte mich die Krankenkasse aufgefordert, einen Rehaantrag bei der DRV zu stellen. Eigentlich war geplant, im November zusammen mit meiner behandelnden Ärztin einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen. Ich bin bereits seit 1985 in Behandlung, seit 1997 wegen Depressionen, Angstzuständen usw. Aus Krankheitsgründen bin ich auf Anraten meines Arbeitgebers 2000 in Teilzeit gegangen, die ich im Laufe der Zeit weiter reduzieren musste. Ich habe also die Unterlagen ausgefüllt zur "med. Reha", meine Ärztin hat mir allerdings Rehaunfähigkeit bescheinigt. Die DRV hat mir erst mal erneut die Vordrucke geschickt, ich habe dann dort nachgefragt, warum, und auf diesen Vermerk hingewiesen. "Ja, okay, dann hören Sie von uns." Heute kam nun die Ablehnung der Reha. Nach erneuter Rücksprache sieht es so aus, dass die DRV keine Aussicht auf Verbesserung sieht und meint, es sei eine " Intensivierung der Behandlung, ggf. auch tagesklinisch oder stationär zur Therapieoptimierung (Medikation, Psychoedukation und Psychotherapie erforderlich". Der Grund, warum ich rehaunfähig geschrieben wurde, ist, dass ich das Programm in einer Tagesklinik mit ca. 7 Stunden + An- und Abfahrt kräftemäßig nicht schaffe. Ein stationärer Aufenthalt bedeutet für mich weg von zu Hause, was meine Angst hochkochen lässt. In der letzten Reha 2005 habe ich jeden Abend gezittert wie ein kleines Kind und Angst gehabt, ich hab mich in dem Zimmer nicht sicher gefühlt (ich weiß, das hört sich blöd an, aber es war so extrem, dass ich immer wieder schreiend aufgewacht bin, weil jemand neben meinem Bett stand, was natürlich nicht der Fall war). Zur Medikation habe ich eine DIN- A 4 -Seite beigefügt, seit 2006 bis Sommer 2013 habe ich alle Präparate durchprobiert, ich vertrage wegen starker Nebenwirkungen nichts. Das hat meine Ärztin auch so geschrieben. Darüber hinaus habe ich eine ganze Seite Anamnese verfasst, aus der u.a. hervorgeht, dass ich u.a. bereits Ende der 90er eine langjährige Therapie sowie 2 Rehas gemacht habe, ohne durchgreifenden Erfolg. Meine Ärztin hat außerdem geschrieben, dass "nach langjährigem Verlauf von einem chronifizierten Krankheitsbild auszugehen ist, aufgrund dessen die Patientin auf dem allg. Arbeitsmarkt nicht mehr eingesetzt werden kann". Die DRV ist der Ansicht, dass die automatische Umwandlung in einen Rentenantrag bei mir nicht in Frage kommt, sondern dass ich "am Wohnort alle Möglichkeiten voll ausschöpfen soll". Ich solle quasi fit gemacht werden für eine anschließende Reha. Die Krankenkasse wiederum meinte heute, sie versteht es nicht, ich soll mit meiner behandelnden Ärztin sprechen. Das werde ich natürlich Anfang des Jahres, vorher bekomme ich keinen Termin mehr. Ich weiß nicht, was ich noch tun soll, ich habe doch in den vergangenen 16 Jahren jede nur erdenkliche Maßnahme ergriffen! Wie gehe ich jetzt am besten mit meiner Ärztin vor? Was ist, wenn sie schreibt, dass eben vor Ort alle therapeutischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden? Wird dann automatisch auf einen Rentenantrag umgestellt? Oder stelle ich nun selbst einen Rentenantrag auf voll Erwerbsminderung und richte mich auf einen langen Kampf ein? Hat jemand Rat für mich? Natürlich kommt so ein Brief an einem Freitag... Gruß Nanni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Voraussetzungen für eine Umdeutung waren bei Ihnen offensichtlich nicht erfüllt.

Selbstverständlich steht es Ihnen trotzdem frei einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.

Welche Maßnahmen für Sie aus medizinischer Sicht sinnvoll wären, sollten Sie mit Ihrer Ärztin besprechen.

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5 Antworten

=//=am 13.12.2013 | 16:22
Sie können gegen den Ablehnungsbescheid doch Widerspruch einlegen, zunächst fristwahrend und eine ärztliche Begründung nachreichen, sobald Sie bei Ihrer Ärztin vorgesprochen haben. Diese soll den Widerspruch dann begründen. "Ich solle quasi fit gemacht werden für eine anschließende Reha." Nein, so ist das nicht gemeint. Die DRV geht davon aus, dass noch nicht alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind. Wenn Ihre Ärztin anderer Meinung ist, soll sie Ihren Widerspruch ausführlich in dieser Richtung begründen. Und Und in einer Reha-Maßnahme soll die erheblich gefährdete oder geminderte Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden. DAS ist der Sinn einer Reha. Die Krankenkassen halten natürlich fast alle abgelehnten Reha-Maßnahmen für falsch. Das liegt in der Natur der Sache, denn dann müssen sie weiter KG zahlen. Eine Erwerbsminderung wurde in Ihrem Fall wohl auch nicht festgestellt, sonst wäre der Reha-Antrag umgedeutet worden. Jetzt einen Rentenantrag zu stellen, halte ich für überflüssig, denn es ist alles noch zu "frisch" und es kommt dabei nichts raus. Würde Ihr Leistungsvermögen bei unter 3 Stunden beurteilt, würde der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Nun mal noch zu etwas anderem. Sie halten eine stationäre Maßnahme "weg von zu Hause" nicht aus. Wie stellen Sie sich denn dann eigentlich eine Reha-Maßnahme vor? Psychosomatische ambulante Maßnahmen gibt es nur in Ausnahmefällen und ganz selten! Das wären dann ja auch Maßnahmen ähnlich einer "Tagesklinik", an denen Sie aus gesundheitlichen Gründen auch nicht teilnehmen können.
Neeam 13.12.2013 | 17:24
Eine Reha passt sicher nicht, war ja schon früher nichts. Aber was spricht gegen eine gute Akutklinik? Die soll es geben, und zuhause auf dem Sofa wirds wahrscheinlich nicht besser. Und wenn die Akutklinik dann zum Rentenantrag rät, stehen die Chancen dafür auch besser.
KSCam 13.12.2013 | 17:39
Was meinen eigentlich Ihre Ärzte zu diesem "Durcheinander"? Einerseits planten Sie im November einen Rentenantrag - stellen diesen jedoch nicht? Warum nicht? Dann beantragen Sie eine Reha - Ihre Ärztin erklärt Sie jedoch für rehaunfähig? So gesehen ist doch logisch, dass die Reha nicht bewilligt wird, wenn selbst Ihre Ärztin diese für nicht sinnvoll hält. Und das alles nach jahrelanger psychischer Erkrankung - eigentlich kein Wunder, dass ein Durcheinander besteht. Was Ihnen medizinisch weiterhilft müssen Sie aber mit Ihren Ärzten besprechen, das weiß keiner im Forum.
nanniam 13.12.2013 | 18:02
Zitat von KSC anzeigenausblenden
"Heute kam nun die Ablehnung der Reha." - s.o. Ich kann also frühestens am Montag in der Praxis vorsprechen. Weil die Krankenkasse mich VORHER zur Reha aufgefordert hat und ich nach §51 SGB V damit im Dispositionsrecht eingeschränkt bin. Und ich hätte nach Fristverstreichung kein Krankgengeld mehr bekommen. Lt. DRV und KK sollte ich den Rehaantrag einreichen, ggf. würde der automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt. Das ist ja nun nicht passiert.
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