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Durchführung von Leistungen zur Teilhabe

von ratsuchende24.10.2009 | 12:40
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Hallo, kurz zu meiner Vorgeschichte: Chrinisch erkrankt unde deshalb eit 09/06 EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unbefristet, ab 11/06 volle EM-Rente als "Arbeitsmarktrente", befristet bis 11/09 . Ohne vorherige Rehamaßnahme ab 12/09 volle EM-Rente auf unbestimmte Dauer (nach erheblicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes, durch die ärztliche Befundberichte nachgewiesen.) Während der Antrag auf die Verlängerung der vollen EM-Rente lief, stellte mein Orthopäde bei der Krankenkasse einen "Antrag auf Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternative Angebote". Da ich aus verschiedenen Gründen keine stationäre Behandlung durchführen kann, sollte diese auf ärtzliches Anraten hin ambulant in einer auf meine Erkrankung spezialisierten Klinik in meiner Nähe durchgeführt werden. Die KK gibt dem nicht statt,da das angeblich wegen der Verträge mit dieser Klinik nicht möglich ist. Stattdessen wurde ich aufgefordert, da ja noch im Rentenantragsverfahren, diese Leistung bei der Rentenversicherung zu beantragen. Dies hat sich jedoch verzögert, da ärztliche Befunde wegen der Wartezeit auf einen Termin beim Orthopäden noch nicht vorlagen. Am 06.10. erhielt ich nun den Bescheid über die Gewährung der vollen EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Daraufhin habe ich der KK mitgeteilt, dass eine Rehamaßnahme über die Rentenversicherung nun nicht mehr möglich sei. Heute bekomme ich von Rentenversicherung Unterlagen zur "Antragstellung zur Durchführung von Leistungen zur Teilhabe" (ärtzliche Befunde seien nicht einzureichen, da diese vorlägen). An was auch immer ich teilhaben soll, ich verstehe es nicht, denn mit der volle EM-Rente auf unbestimmte Zeit ist doch wohl festgestellt, dass ich zumindest am Arbeitsleben nicht mehr teilhaben kann. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich dazu verhalten soll und hätte gern einen Rat. LG, eine Ratsuchende

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch ich rate Ihnen, da ich den genauen (Akten-)Vorgang nicht kenne, zu einem Anruf bei dem Mitarbeiter der gesetzl. Rentenversicherung, der Ihnen den Antrag auf Teilhabe zugesandt hat, um zu klären, inwieweit diese Zusendung aufgrund Ihres eigentlichen Reha-Begehrens zurückzuführen ist.

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