Auch ich rate Ihnen, da ich den genauen (Akten-)Vorgang nicht kenne, zu einem Anruf bei dem Mitarbeiter der gesetzl. Rentenversicherung, der Ihnen den Antrag auf Teilhabe zugesandt hat, um zu klären, inwieweit diese Zusendung aufgrund Ihres eigentlichen Reha-Begehrens zurückzuführen ist.