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durchschnittseinkommen verschieden

von alkib15.04.2008 | 17:57
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kann mir jemand erklären, warum die rentenversicherung bund für 2007 ein durchschnittseinkommen von eur 29.488,- zugrundelegt(unter berufung auf das statistische bundesamt) und in presseveröffentlichungen aus märz (z.b. manager-magazin online) eur 27.083,- genannt werden (ebenfalls aufs stat.BA bezogen)? würd mich schon mal interessieren, wie die differenz zu erklären ist. gruß alkib

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.04.2008 | 19:24

Hallo alkib,

das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt (Durchschnittsentgelt) aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI).

Das vorläufige (!) Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 wurde dabei durch das Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007 als Teil des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze im Jahr 2006 bestimmt. Dieses wird erst mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 am Ende des Jahres 2008 durch das (endgültige) Durchschnittsentgelt ersetzt.

Die Differenz kann also einerseits aus dem (zeitlich) unterschiedlichen Datenmaterial resultieren, andererseits ist auch eine unterschiedliche Basis der Daten nicht auszuschließen.

6 Antworten

Wolfgang Amadeusam 15.04.2008 | 18:56
Hallo alkib, die 27.083 € kann ich mir nicht erklären, vielleicht weiß jemand anderes darüber Bescheid oder Du kannst vielleicht einen genauen Link zu der Veröffentlichungsstelle angeben. Jedenfalls sind die 29.488 € der richtige Wert für die Rentenversicherung. Er ergibt sich aus der Anlage 1 zum Sozialgesetzbuch 6: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1_558.html
Rosannaam 16.04.2008 | 10:43
Für die Berechnung der Rente ist das in der Anlage 1 zu § 70 Abs. 1 SGB VI aufgeführte Durchschnittseinkommen maßgebend. Und das sind ab 01/2007 - 12/2007 (vorläufig) 29.488,- €. Der Betrag von 27.083,- € wäre ja noch niedriger als das Durchschnittseinkommen im Jahre 2002 (28.626,- €)! Und das kann nicht sein! MfG Rosanna.
Wolfgangam 16.04.2008 | 12:11
27.083 ./. 29.448 Für den ersten Wert gelten andere Rahmendaten, als sie bei dem Durchschnittsentgelt der RV zu berücksichtigen sind (nach kurzem Google-Flug: 13. Monatsgehalt und Einmalzahlungen bleiben wohl außen vor). Gruß w.
alkibam 16.04.2008 | 14:35
zitat aus der FTD 5.3.08: So viel verdienen die Deutschen Die Deutschen haben 2007 das vierte Jahr in Folge unter dem Strich Lohneinbußen hinnehmen müssen. Die Preise stiegen stärker als die Gehälter. Frauen werden immer noch für die gleiche Arbeit schlechter entlohnt. Aber wieviel verdient man in Deutschland überhaupt? FTD-Online präsentiert den großen Lohn-Check. Zwar stiegen die Bruttolöhne und -gehälter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Mittwoch 2007 im Durchschnitt um 1,4 Prozent auf 27.083 Euro. Die Lebenshaltungskosten erhöhten sich aber mit einem Plus von 2,2 Prozent deutlich stärker. Zum letzten Mal waren die Durchschnittsverdienste im Jahr 2003 stärker gestiegen als die Inflation.
Wolfgang Amadeusam 16.04.2008 | 21:58
Hallo alkib, Wolfgang vermutet ja, dass die Abweichung daher rührt, dass bei dem niedrigeren Betrag die einmaligen Zahlungen nicht enthalten sind. Glaube ich eigentlich nicht, da statistisch kaum zu ermitteln. Meine Vermutung ist, dass bei den Durchschnittsverdiensten der Rentenversicherung nur die Vollzeitbeschäftigungen berücksichtigt sind, nicht die Teilzeitbeschäftigungen, und dass dadurch die unterschiedlichen Beträge resultieren. Jedenfalls ist in den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber anzugeben, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung handelt und erinnere mich, vor längere Zeit auf entsprechende Nachfrage hin erfahren zu haben, dass diese Unterscheidung nur deshalb gemacht wird, weil nur die Vollzeitbeschäftigungen in die Durchschnittsberechnung für die Rentenversicherung einfließen.
alkibam 16.04.2008 | 22:42
danke, herr mozart, das ist wohl die plausibelste erklärung. da schließlich der rentenwert pro punkt = 26,23 (?) auf das GRV- durchschnittseinkommen bezogen wird, hat die höhe des durchschnittseinkommens ja eine fundamentale auswirkung. gruß alkib
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