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Durchschnittsentgelt Ost/West @Helga

von Schiko.28.10.2008 | 09:01
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Habe nochmals gerechnet, weil ich bisher nicht ganz zurecht kam. Für mich steht fest- andere urteilen anders- es gibt unterschiedliche jahresdurchschnitte in west und ost. Dies geht auch daraus hervor, dass die bemessungsgrenzen realis- tisch unterschiedlich für beide länder gelten. Bei errechnung der entgeltpunkte aber gilt als teiler nur der west durchschnitt. Durchschnitt West: 29488 Ost 25373 für das jahr 2007 vor- läufig. Angenommen ostverdienst 2007 25373 x 1,1622 (Hochwertung neue bundesländer) E. 29.488 : 29488= 1 EP. und 23,34 E. rentenwert ost. Die berechnung des umrechnungsfaktors wurde ja schon fachmän- nisch erklärt, in der regel sinkend, aber auch als ausnahme, wie man bei 1,1622 in 2007 ersieht. Dies soll ja sogar in nächster zeit gleichgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen.

8 Antworten

Philippam 28.10.2008 | 09:36
Hallo Schiko, das Thema hatten wir ja schon einmal. Es gibt nur e i n e n Durchschnittsentgelt (für Ost und West gleich). Dieser wird jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Dies gilt auch für den vorläufigen Durchschnittsentgelt des laufenden und des Vorjahres. Die Anlage 1 zum SGB Vi wird entsprechend ergänzt. Deshalb werden die Entgelte (Ost) mit dem Faktor aus der Anlage 10 zum SGB VI zuvor auf Westniveau hochrechnet. Philipp
Schiko.am 28.10.2008 | 10:07
Und was bedeutet in"Lexikon" Buchstabe -D- die abhandlung über durchschnittsentgelt. Unter www.ihre-vorsorge.de links außen ankl....... MfG.
Schiko.am 28.10.2008 | 10:36
Sie haben ja recht, dass darüber schon geschrieben wurde. Dies ging ja auch aus meinen beitrag hervor. Löblich. sie haben wider- sprochen, der experte hat hier früher schon festgestellt, wie sie. es gibt keine werte west und ost, aus, amen. Hauptsache aber ist, ich habe begriffen, es wird immer bei den hochgerechneten werten ausschliesslich der westdurchschnitt herange- zogen. Dies gibt auch mein ausrechnungsbeispiel wieder. MfG.
Philippam 28.10.2008 | 10:22
Hallo Schiko Das Lexikon ist falsch, zumindest mißverständlich. Im ersten Absatz wird dargelegt, dass die Arbeitsentgelte Ost auf Westniveau hochgerechnet werden. Im zweiten Absatz wird dann fortgeführt, dass die Entgelte mit dem Durchschnittsverdienst West oder Ost dividiert werden. Den Wert Ost gibt es nicht, es ist fiktiv rechnerisch ermittelt durch den Hochrechnugsfaktor. Im Ergebnis führt dies zu einer fatalen Falschrechnung. Vielleicht kümmert sich die Redaktion mal darum! Übrigens: die Werte für 2009 (Entwurf) sind gerade bekannt geworden. http://www.bmas.de/coremedia/generator/28994/2008__10__15__reche…
Philippam 28.10.2008 | 10:59
Hallo Schiko, es bleibt aber das Problem "Lexikon". Ein Nichtsachkundiger könnte das Engelt "Ost" hochrechnen und dann durch den Durchschnittsentgelt "Ost" dividieren. Gruß Philipp
Knut rassmussenam 28.10.2008 | 11:53
Es gibt sehr wohl Ost- und Westdurchschnittsentgelte. Ohne diese lise sich nämlich kein Wert der Anlage 10 ermittlen. Das ist nämlich der Verhältniswert der Durchschnittsentgelte. Es gibt jedoch kein Durchschnittsentgelt (Ost), dass man bei der Bestimmung der Entgeltpunkte heranziehen könnte.
Schiko.am 28.10.2008 | 12:15
Danke rassmussen für ihre dar stellung. Hoffe dies liest auch der experte und berichtigt die hier früher gemachte aussage. MfG.
Heikeam 29.10.2008 | 17:13
Hallo Knut Rassmussen, Sie haben natürlich recht. Für die Berechnug des Wertes in der Anlage 10 werden die Entgelte Ost ermittelt. In der Anlage 1 ist dann nur ein einheitlicher Wert erhalten. Haben Sie mal das von Schiko zitierte "Lexikon" angesehen? Kommt man hier nicht zu einer "doppelten Hochrechnung" Heike
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