Hallo Ramona,
die Zeit des Sozialhilfebezuges für 8 Monate kann nicht bei den Versicherungszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung mitbererücksichtigt werden. Die Zeit des Rentenbezuges aus der ehemaligen DDR nach Wohnsitznahme in Westdeutschland erfolgte offensichtlich zu Unrecht, so dass auch diese Zeit nicht berücksichtigt werden kann.
Ihr versichertes monatliches Einkommen in der ehemaligen DDR wird gemäß der Anlage 10 des Sozialgesetzbuch VI auf ein "West-Niveau" hochgewertet. Sofern in der ehemaligen DDR ein Gesamteinkommen i.H.v. 20.000,00 Euro für das Jahr 1982 versichert wurde, erfolgt eine Hochwertung mit dem Faktor 3,2147 auf ein Entgelt nach "West-Niveau" i.H.v. 64.294,00 Euro bzw. maximal bis auf die Beitragsbemessungsgrenze .
Die Zeiten der FZR sind in Ihrem Versicherungsverlauf gesondert für jedes einzelne Jahr unter dem jeweiligen Grundentgelt für das gleiche Jahr ausgewiesen.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Versicherungsverlauf haben können Sie auch unter Vorlage Ihrer Dokumente in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorsprechen.