Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

E207

von Eike Schmidt19.06.2017 | 12:49
2201 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe seit einigen Jahren im Ausland gearbeitet und Formular E207 ausgefüllt. Ich habe keinen Beweis für meinen genauen Zeitraum meiner Arbeit im Ausland erhalten. Die Arbeitszeitraum von mir auf Formular E207 ausgefüllten wurden war geschätzt. Ich weiß das ich im Ausland genau 15 Jahre gearbeitet hab, nur die genaue Zeitraum von verschiedenen Arbeitgebern bin ich nicht sicher. Ist diese Information ausreichend? Wenn ich genaue Daten bekomme oder ein Fehler gemacht habe, kann ich mein E207 Formular erneut einreichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eike Schmidt,

wenn Sie im Rahmen einer Kontenklärung Ihre im Ausland zurückgelegten Zeiten geltend gemacht haben, wird sich die Deutsche Rentenversicherung mit dem ausländischen Träger in Verbindung setzen, sofern zwischenstaatliche oder überstaatliche Rechtsvorschriften dies vorsehen. Zur Klärung der ausländischen Zeiten sind die Angaben im E 207 notwendig und sollten möglichst genau sein. Anhand dieser Angaben erfolgt also die Anfrage beim ausländischen Träger. Dieser prüft und klärt die geltend gemachten Zeiten und übermittelt dann die dort gespeicherten Zeiten an die Deutsche Rentenversicherung. Sollten die Zeiten bereits beim ausländischen Träger gemeldet sein, ist die Beibringung weiterer Nachweise nicht notwendig. Wurden jedoch Zeiten geltend gemacht, die beim ausländischen Träger nicht bekannt sind, ist eine weitere Nachweisführung erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Herz1952am 19.06.2017 | 13:37
Das wird nicht ausreichen...
Eike Schmidtam 19.06.2017 | 15:16
Danke für die schnelle Antwort. Dass ich nicht die genaue Information gegeben habe macht mir sorgen, ich würde keine Strafe bekommen oder?
Herz1952am 19.06.2017 | 19:43
Danke für die schnelle Antwort. Dass ich nicht die genaue Information gegeben habe macht mir sorgen, ich würde keine Strafe bekommen oder?
NEIN! :-)
Diese Antwort hätte glatt von mir sein können. :-)
W*lfgangam 20.06.2017 | 20:42
Hallo Experte/in, wo wir grad beim E207/Papiervordruck sind ...der hat seit Jahr(zehnt)en ein *Scheißformat! Wer hat denn so eine Mickymaus-Schrift, um die notwendigen Angaben in den schmalen Zeilen/Spalten da leserlich zu platzieren. Vielleicht hilft hier mal eine 'interne Sitzung der Vordruckarbeitsgruppe Ausland', um das halbwegs auf Neuzeitvordruck-Niveau zu bringen. Ja, ich weiß, man kann das PDF auch am PC ausfüllen (wer den hat und Internet) ...wenn der Versicherte das aber bereits 2/3 fertig ausgekrickelt hat, fängt man einfach wieder komplett von vorne an. Da auch noch zu hinterfragen, warum das die DRV-Beratungsstelle nicht gleich via eAntrag erledigt hat ("wo habense denn den Rentenantrag gestellt? - ach dort, super ...und machen Sie denn jetzt bei mir? - die haben mich zu Ihnen geschickt!"), sondern sogar die 'Bitte um Antragsergänzung' im Versicherungsamt landet/wahlweise neben der Option, den Versicherten zur Ausfüllung aufzufordern ...könnte ich jedes mal 'nen Hals kriegen ;-) Gruß w.
Grokoam 21.06.2017 | 05:05
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Zur Klärung der ausländischen Zeiten sind die Angaben im E 207 notwendig
Hallo Experte/in, wo wir grad beim E207/Papiervordruck sind ...der hat seit Jahr(zehnt)en ein *Scheißformat! Wer hat denn so eine Mickymaus-Schrift, um die notwendigen Angaben in den schmalen Zeilen/Spalten da leserlich zu platzieren. Vielleicht hilft hier mal eine 'interne Sitzung der Vordruckarbeitsgruppe Ausland', um das halbwegs auf Neuzeitvordruck-Niveau zu bringen. Ja, ich weiß, man kann das PDF auch am PC ausfüllen (wer den hat und Internet) ...wenn der Versicherte das aber bereits 2/3 fertig ausgekrickelt hat, fängt man einfach wieder komplett von vorne an. Da auch noch zu hinterfragen, warum das die DRV-Beratungsstelle nicht gleich via eAntrag erledigt hat ("wo habense denn den Rentenantrag gestellt? - ach dort, super ...und machen Sie denn jetzt bei mir? - die haben mich zu Ihnen geschickt!"), sondern sogar die 'Bitte um Antragsergänzung' im Versicherungsamt landet/wahlweise neben der Option, den Versicherten zur Ausfüllung aufzufordern ...könnte ich jedes mal 'nen Hals kriegen ;-) Gruß w.
.."könnte ich jedes mal 'nen Hals kriegen" Das haben die nur so gemacht um Dich zu ärgern.
Marie Weisseram 16.06.2019 | 11:35
Bei mir sind die Zeiten bzw. die Arbeitsstellen, Ort etc. alles bekannt und von der österreichischen PV in derem Versicherungsverlauf längst eingespeist, auch da es sich um zurückliegende Zeiten handelt: Muss ich das trotzdem alles in die Nr. 7 des Formulars einfüllen und wenn ja, nirgendwo steht, ob man dabei auch die Zeiten in anderen Ländern, also z.B. die deutschen zeiten auch noch einpflegen müsste. Wie ist das? Sehr schlecht gemacht die Ausfüllhinweise, tut mir leid. Herzlichen DAnk für eine Auskunft.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026