Hallo Ann,
nach Ihren gemachten Angaben haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, weil hierfür Voraussetzung ist, dass Sie in den 60 letzten Monaten vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge nachweisen müssen.
Ob und zu welchem Zeitpunkt Erwerbsminderung eingetreten ist, kann aber nur ärztlicherseits festgestellt werden.
Wir empfehlen Ihnen dringenst, eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufzusuchen und sich dort umfassend und indivduell beraten zu lassen.