Hallo Jungl,
Einkommen, das Sie nach Rentenbeginn erzielen, ist als Hinzuverdienst auf die Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen. Dazu gehört auch das Entgelt, dass Sie während der Arbeitsunfähigkeit im Wege der Lohnfortzahlung erhalten haben.
Mir ist nicht bekannt, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung wegen der rückwirkenden Rentengewährung von Ihnen als Arbeitnehmer zurückfordern darf.
Hierzu sollten Sie ggf. Ihren Betriebsrat und Ihre Krankenkasse befragen.