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Experten-Antwort

EFZ

von Jungl23.09.2013 | 11:01
1787 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Bin rückwirkend verrentet wurden wegen voller Erwerbsminderung. Mein Rentenbeginn ist rückwirkend der 01.02.2012. zu dieser Zeit befand ich mich in Reha und bezog noch Entgeltfortzahlung vom AG bis Ende der Reha. Der Rententräger hat mir für diese Zeiten keine Rente gezahlt, da ich ja noch Lohn bezogen hatte, soweit auch verständlich. Jetzt fordert mein AG die 14 Tage Entgeltfortzahlung zurück da ich ab dieser Zeit ja nun Rentner sei. Ist dies so richtig ? Wenn ja würde ich dann f. diesen Zeitraum die Rente stattdessen erhalten ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jungl,

Einkommen, das Sie nach Rentenbeginn erzielen, ist als Hinzuverdienst auf die Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen. Dazu gehört auch das Entgelt, dass Sie während der Arbeitsunfähigkeit im Wege der Lohnfortzahlung erhalten haben.

Mir ist nicht bekannt, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung wegen der rückwirkenden Rentengewährung von Ihnen als Arbeitnehmer zurückfordern darf.

Hierzu sollten Sie ggf. Ihren Betriebsrat und Ihre Krankenkasse befragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anneam 23.09.2013 | 13:08
Ja und Nein
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