Hallo Kaspar,
den Beiträgen von „KSC“ und „W*lfgang“ ist zuzustimmen. Zu beachten wäre lediglich noch, dass das Bruttoentgelt (hier: 33444 Euro) - soweit es im Beitrittsgebiet erzielt wurde - vor der weiteren Berechnung noch mit dem Wert der Anl. 10 (2011: 1,1429) zu multiplizieren wäre und an Stelle des aktuellen Rentenwertes („West“) der aktuelle Rentenwert Ost (24,37 Euro an Stelle von 27,47 Euro) zu verwenden wäre.