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Experten-Antwort

EGP

von Kaspar10.04.2012 | 18:22
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6 Antworten

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Ich habe heute meine Bescheinigung bekommen für 2011. Es sind 33444 Euro-Brutto. Wie rechne ich das um in EGP ? Oder wieviel Euro- Rente für 2011? Danke Ihnen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kaspar,

den Beiträgen von „KSC“ und „W*lfgang“ ist zuzustimmen. Zu beachten wäre lediglich noch, dass das Bruttoentgelt (hier: 33444 Euro) - soweit es im Beitrittsgebiet erzielt wurde - vor der weiteren Berechnung noch mit dem Wert der Anl. 10 (2011: 1,1429) zu multiplizieren wäre und an Stelle des aktuellen Rentenwertes („West“) der aktuelle Rentenwert Ost (24,37 Euro an Stelle von 27,47 Euro) zu verwenden wäre.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kaspar,

den Beiträgen von „KSC“ und „W*lfgang“ ist zuzustimmen. Zu beachten wäre lediglich noch, dass das Bruttoentgelt (hier: 33444 Euro) - soweit es im Beitrittsgebiet erzielt wurde - vor der weiteren Berechnung noch mit dem Wert der Anl. 10 (2011: 1,1429) zu multiplizieren wäre und an Stelle des aktuellen Rentenwertes („West“) der aktuelle Rentenwert Ost (24,37 Euro an Stelle von 27,47 Euro) zu verwenden wäre.

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4 Antworten

KSCam 10.04.2012 | 18:25
....indem Sie den Betrag durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten teilen...der Wert sollte durch Internetrecherche ermittelbar sein. Es wird ungefähr 1 EP rauskommen :)
W*lfgangam 10.04.2012 | 18:42
Hallo Kaspar, geteilt durch - 30.268 € West (vorläufiger Wert, wird sicher noch 'n Hauch nach oben korrigiert, damit etwas weniger EP) x 27,47 sind rd. 30,352407823443901149729086824369 ;-) EUR Monatsrente. Sie können auch schon den neuen Wert ab 01.07. rechnen (x28,07), dann haben Sie 2,18 % mehr - auch auf die bisherigen EP. Gruß w.
Carlaam 10.04.2012 | 19:07
Danke Ihnen w. Also ca. 30 Euro für 2011. Mt diesen 30 Euro pro Jahr kann ich dann auch in der Freistellungsphase rechnen.
W*lfgangam 10.04.2012 | 19:20
Hallo Carla, wie was Freistellungsphase ? - Sie können das nicht einfach so mal in den Raum werfen, da fehlt für Unkundige der Zusammenhang. Freistellungsphase - ich unterstelle mal, dass Sie Altersteilzeit (ATZ) vereinbart habe. Das sagt noch nichts über Ihre Entgeltmeldung aus für die Vergangenheit/für die Zukunft, worauf die sich bezieht. Wenn die Meldung 2011 schon ein ganzen Jahr ATZ abgedeckt, stimmt das von den EP auch für die Zukunft. Wenn es allerdings noch ein 'normales' Beschäftigungsjahr war, ziehen Sie 10 % der EP für die Zukunft/Freistellungsphase davon ab. Liegt 2011 'gemischt' vor, liegen die reduzierten EP irgendwo zwischen 0 - 10 %. Wie ich es deute, scheint die Freistellungsphase aber erst noch zu kommen - dann sind es eben rd. 27 EUR bis zur Rente. Aber: Abschlag und KV/PV nicht vergessen. Gruß w. ...normalerweise informiert man/frau sich VORHER, was/wie wenig/viel die ATZ für die Rente bedeutet.
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