Hallo Berta S.
die Berechnung stellt sich wir folgt dar: Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt geteilt durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten des jeweiligen Jahres. Für das Jahr 2021 steht aktuell ein vorläufiges Durchschnittsentgelt in Höhe von 41541 Euro zur Verfügung. Das Ergebnis wird bürgerlich nach der 4. Stelle gerundet. Die Entgeltpunkte werden dann mit dem aktuellen Rentenwert (zur Zeit 34,19 Euro, im Osten 33,23 Euro) multipliziert. Für Ihr Beispiel würde das folgende Berechnung bedeuten: 10800 Euro geteilt durch 41541 ergibt gerundet 0.26 Entgeltpunkte, multipliziert mit 34,19 Euro sind aktuell also 8,89 Euro monatlicher Rentenanspruch.