Das durchschnittliche Brutto-Jahresarbeitsentgelt aller Versicherten wird jeweils für das vorvergangene Jahr
endgültig bestimmt; für das laufende Jahr sowie für das Vorjahr gelten vorläufige Werte. Das Durchschnittsentgelt
dient u.a. zur Feststellung der Zahl der EP bei der Rentenberechnung für den Rentenzugang.
Für 2008 30.625,-; für 2009 30.879,- und für 2010 32.003,- EUR
Es werden alle Versicherten zur Berechnung herangezogen, so kann man erkennen, dass es sehr viele gibt, die mehr verdienen/bekommen.