EGP- Bundeswehr?

von
Anni M.

Guten Tag, eine Frage die unseren Sohn betrifft. Er war 12 J. verpflichtet Bundeswehr, auch Auslands Einsätze. Wieviel EGP bekommt er, oder besser gesagt, wie ist die Berechnung bei der Bundeswehr, betr. Rente? Danke

von
KSC

Er ist doch nach dem Ausscheiden bestimmt nachversichert worden?

Dann braucht er doch nur eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen anfordern und kann das auf eine Blick ersehen......

von
Anni M.

Ja danke KSC, er wohnt nicht bei uns, mein Mann und ich wollten uns mal informieren ob er sich durch den Bund schlechter oder besser steht.

von
KSC

kann man so pauschal sicher nicht sagen - hängt ja auch von Dienstgrad ab.

Ein Feldwebel hat sicher miedrigere Werte als ein Oberstleutnant.

Experten-Antwort

Den Ausführungen von KSC und dem Ratschlag, eine entsprechende Rentenauskunft anzufordern, können wir uns nur anschließen.

von
Jonny

Für Zeiten der Auslandsverwendung gibt es besonders viele Entgeltpunkte. § 76 e SGB VI sagt dazu:
§ 76e

Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

(1) Für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 63c Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes oder § 31a Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes ab dem 13. Dezember 2011 werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt, wenn während dieser Zeiten Pflichtbeitragszeiten vorliegen und nach dem 30. November 2002 insgesamt mindestens 180 Tage an Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung vorliegen, die jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben.

(2) Die Zuschläge an Entgeltpunkten betragen für jeden Kalendermonat der besonderen Auslandsverwendung 0,18 Entgeltpunkte, wenn diese Zeiten jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben; für jeden Teilzeitraum wird der entsprechende Anteil zugrunde gelegt.

Normalerweise gibt es für einen Kalendermonat z.B. in 2015 nur 0,1729 Entgeltpunkte. Die Auslandsverwendung bringt also zusätzlich mehr als Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze
meint jedenfalls
Jonny

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