Kleine Frage zur steuerlichen Betrachtung von Entgeltpunkten, die nach Rentenbeginn erwirtschaftet wurden.
Angenommen ein Rentner erzielt im Jahr 2017 zusätzliche Entgeltpunkte, die sich zum 01.07.2017 (Erreichen der Regelaltersgrenze) auswirken.
Jetzt ist die Frage, wie diese zusätzlichen Entgeltpunkte (sagen wir spaßeshalber, dass die genau 5 Euro entsprechen) sich auf den zu versteuernden Rentenbetrag auswirken.
Sind diese 5 Euro anteilig steuerpflichtig (zu 74%) oder komplett pflichtig, weil man sie in den Anpassungsbetrag einrechnet?