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Experten-Antwort

EGPT nach Rentenbeginn / Anpassungsbetrag

von Referat Janders28.04.2017 | 19:25
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7 Antworten

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Kleine Frage zur steuerlichen Betrachtung von Entgeltpunkten, die nach Rentenbeginn erwirtschaftet wurden. Angenommen ein Rentner erzielt im Jahr 2017 zusätzliche Entgeltpunkte, die sich zum 01.07.2017 (Erreichen der Regelaltersgrenze) auswirken. Jetzt ist die Frage, wie diese zusätzlichen Entgeltpunkte (sagen wir spaßeshalber, dass die genau 5 Euro entsprechen) sich auf den zu versteuernden Rentenbetrag auswirken. Sind diese 5 Euro anteilig steuerpflichtig (zu 74%) oder komplett pflichtig, weil man sie in den Anpassungsbetrag einrechnet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2017 | 10:30

Der Anteil der Jahresbruttorente, der steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbeginns. Es wird ein fester Freibetrag aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs ermittelt. Dieser Freibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert. Rentenerhöhungen werden somit entsprechend voll versteuert. Wenn Sie genauere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

6 Antworten

Herz1952am 28.04.2017 | 20:36
Der tatsächliche Rentenbetrag ab Rentenbeginn ist 2017 mit 74 % steuerpflichtig. Der Freibetrag in Euro bleibt künftig bestehen. Das heißt, jeder Rentenerhöhungsbetrag in der Zukunft ist erhöht den steuerpflichtigen Betrag voll. Ihr Beispiel ist wohl etwas praxisfern, da im allgemeinen Vorausbescheinigungen vom Arbeitgeber gemacht werden, weil die Rente ja spätestens 3 Monate beantragt werden soll, damit diese auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann. Da wird sich an der Rentenhöhe wohl nichts ändern, spaßeshalber: Es wird in dem geschilderten Fall keines Falls für eine "Oktoberfestmaß" reichen. :-)
Referat Jandersam 28.04.2017 | 20:50
Es geht um eine vorgezogene Altersrente, neben der Einkommen erzielt wird, das sich ab 2017 rentensteigernd auswirken kann.
W*lfgangam 28.04.2017 | 20:51
Hallo Referat Janders, sage ich mal spaßeshalber so, dass Sie hier nicht in einem Steuerforum sind, um Ihre Frage auch nur anteilig beantwortet zu erhalten... obwohl, Steuer-Meester KS wird sicher eine unkomplizierte Formel für Sie übers WE finden ;-) Gruß w.
Referat Jandersam 28.04.2017 | 21:12
Auf der Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2017 würde doch das Logo der DRV xy prangen und nicht das des Finanzamts. Daher halte ich das schon für eine Rentenfrage.
Herz1952am 28.04.2017 | 21:24
Nach einer Altersrente können keine Entgeltpunkte mehr erzielt werden. Bei einer vorgezogenen Altersrente können z.Zt nur 450 Euro hinzuverdient werden, Bei dieser Beschäftigung muss aber gemeldet werden, dass man bereits Rentner ist. Da kann man auch nicht mehr aufstocken und die Arbeitgeberpauschale hierfür erhöht die Rentenpunkt meines Wissens nicht. Alles andere regelt die neue Flexirente. Falls nötig, bitte mal da googlen. Da muss ich aber passen. In diesem Fall sollten Sie doch beim Finanzamt anfragen, wie sich das steuerlich auswirkt.
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