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Experten-Antwort

Ehegatte eines Spätaussiedler

von aus kalter Heimat01.06.2012 | 13:11
3813 Ansichten
7 Antworten

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Ist es richtig, dass ich als Ehegatte eines Spätaussiedlers (§ 7 Abs.2 BVertr.G) nicht berechtigt bin FRG Zeiten aus Russland in meiner Rente angerechnet zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, eine Anerkennung ist nicht möglich.

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6 Antworten

KSCam 01.06.2012 | 13:26
Ja das ist richtig. Dann bekommen Sie die russischen Arbeitszeiten nicht bei der deutschen Rente angerechnet. Sie haben jedoch die Möglichkeit zu gegebener Zeit in Russland eine russische Rente für Ihre russischen Arbeitsjahre zu beantragen. Das ist aber nicht Sache der DRV.
W*lfgangam 01.06.2012 | 14:44
...aber die Sozialämter/Grundsicherung interessieren sich sehr dafür - die Jobcenter sind da eher noch im Dauerschlaf. Und wenn denn endlich das deutsch-russische Sozialversicherungsabkommen mal in Kraft tritt, gibt es einen 'kleinen' Nachbearbeitungsaufwand wegen dieser Zeiten - was freuen 'wir' uns drauf ? ;-) Gruß w.
Sozialröchler?am 01.06.2012 | 14:48
Ich bekomme als Ehegatte einer aus Russland stammenden Person in Russland auch keine deutschen Zeiten angerechnet, wenn ich nach Russland umsiedele, sondern werde auf meine Rente aus Deutschland verwiesen. Warum sollte das umgekehrt anders sein?
rororaam 04.06.2012 | 12:08
Es war nach "Zeiten aus Rußland" gefragt worden. Zur Ergänzung: Beispielsweise können Fachschulzeiten als (gebietsneutrale) Anrechnungszeiten angerechnet werden.
W*lfgangam 04.06.2012 | 19:40
Hallo rorora, spitzfindig: Fach- (auch Schul- oder Hochschulzeiten) sind keine FRG-Zeiten, die werden auch auf der 'Dark Side of the Moon' zurückgelegt, anerkannt. kalter Heimat fragte nur nach FRG-Zeiten (Beitrags- und Beschäftigungzeiten)... ;-) Gruß w.
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