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Experten-Antwort

Eher in Rente

von Ratlos10.09.2020 | 14:40
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Hallo, ich arbeite seit meinem 14. Lebensjahr in Vollzeit. 5 Jahre fehlen mir jedoch wegen einer Selbständigkeit. Ansonsten war ich weder arbeitslos noch gab es nenneswerte Krankentage. Ich werde im Oktober 54 Jahre alt. Seit einiger Zeit leide ich an Bluthochdruck (chronisch) und ich pflege meine Ehefrau (Pflegegrad 3) seit 3 Jahren bei voller Erwerbstätigkeit.Am liebsten würde ich Rente beantragen um für mich mehr Lebensqualität und für meine Ehefrau noch lange da sein zu können. Wie würden Sie vorgehen um zum Erfolg zu kommen aber dabei nicht "verhungern"(Abschläge) zu müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

eine Altersrente ist frühestens mit 63 (Abschlag 14,4 Prozent) bzw. bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) mit 62 (Abschlag 10,8 Prozent) möglich.

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8 Antworten

Berateram 10.09.2020 | 14:48
Sollten Sie persönlich nicht schwerbehindert sein oder gar erwerbsgemindert können Sie vor dem 63. Lebensjahr keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Ratlosam 10.09.2020 | 14:56
das sind nochmal 10 Jahre... mal angenommen, ich würde vorhaben in 2 Jahre auszuwandern. Kann ich mir dann meine Rente vor-zeitig auszahlen lassen?
Juppam 10.09.2020 | 15:03
Sollten Sie persönlich nicht schwerbehindert sein oder gar erwerbsgemindert können Sie vor dem 63. Lebensjahr keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
das sind nochmal 10 Jahre... mal angenommen, ich würde vorhaben in 2 Jahre auszuwandern. Kann ich mir dann meine Rente vor-zeitig auszahlen lassen?
Nein, als Deutscher Staatsbürger kann man die Rente nicht auszahlen lassen. Da müssten Sie schon in ein Land ohne Soz.Versicherungsabkommen mit Deutschland auswandern und dessen Staatsangehörigkeit annehmen. Dann würden aber auch nur ihre bezahlten Beiträge ausbezahlt, nicht der AG-Anteil. Eine vorzeitige Rente könnten Sie erreichen, wenn ihre Gesundheit es nicht zulässt, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten, nennt sich Erwerbsminderungsrente.
W°lfgangam 10.09.2020 | 20:13
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Hallo Ratlos, gehen Sie jetzt aber nicht in den Keller und greifen beherzt in Kappungssäge, um den Fall der Erwerbsminderung selbst herbeizuführen, um unwichtige/aber zur Erwerbsfähigkeit wichtige Körperteile zu entfernen *Flachs Ja, so was gab es, wurde aber regelmäßig aufgedeckt und führt nicht zu einer Rentenzahlung, da Versicherungsfall selbst herbeigeführt. Ihnen bleibt daher nur der Weg, einfach eine EM-Rente 'versuchsweise' zu beantragen. Aber, als nicht vor Jg. 62 Geborener dürfte das mit 'nur ein bisschen Bluthochdruck' viel zu wenig sein (hilfsweise/argumentationsweise schon GdB 50/70/90 vorhanden?) - Sie sind aus Rentensicht auf alle allgemeinen (leichten) Tätigkeiten des Arbeitsmarktes verweisbar. Da ich kein Sozialmediziner bin, kann ich die Erfolgsaussichten solch eines Antrags natürlich nicht gesichert/auch nur ansatzweise, beurteilen ... Gruß w.
Werner67am 11.09.2020 | 07:16
Sie sollten prüfen, ob es Ihre finanzielle Situation zulässt, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren. Sofern Sie dann nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, kann die Pflegekasse (auf Antrag) für Sie zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung zahlen.
Rentenfrageam 11.09.2020 | 20:43
Wieviel Abzug hat man, wenn man mit GDB 50% mit 62 Rente beantragt und vorher ein unbefristete EU Rente erhält ? Da wurde ja schonmal ein Abschlag berechnet bei Begin der EU Rente.
Rentenfrageam 11.09.2020 | 20:48
Wieviel Abzug hat man, wenn man mit GDB 50% mit 62 Rente beantragt und vorher ein unbefristete EU Rente erhält ? Da wurde ja schonmal ein Abschlag berechnet bei Begin der EU Rente.
Jahrgang 1960
Siehe hieram 11.09.2020 | 21:55
Wieviel Abzug hat man, wenn man mit GDB 50% mit 62 Rente beantragt und vorher ein unbefristete EU Rente erhält ? Da wurde ja schonmal ein Abschlag berechnet bei Begin der EU Rente.
Jahrgang 1960
Der Abschlag für die SB-Rente, die Sie mit Jahrgang 1960 ab 2021 beantragen können, hätte 10,8% Abschlag. Wenn Sie bereits volle EM-Rente erhalten, hat diese auch bereits 10,8 % Abschlag. Es bleibt dann also bei 10,8 %. Die SB-Rente würde dennoch nochmal neu berechnet werden, sollte diese allerdings niedriger ausfallen, als die bisherige EM-Rente, würde der höhere (bisherige) Betrag bezahlt. Den Rentenbeginnrechner, der auch SB berücksichtigt, finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
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