Meine Eltern haben 1964 nach griechischem Recht geheiratet. Die Ehe wurde 1970 ebenso vor einem deutschen Standesamt also deutschem Recht vollzogen und beurkundet (Stammbuch). Mein Vater hat sich 1997 nach griechischem Recht scheiden lassen und hat dieses Urteil nie ins deutsche Recht übernommen (Versorgungsausgleich nachteilig). Nun folgendes Problem: Mein Vater ist kürzlich in Deutschland gestorben, obwohl bei der Beantragung der Sterbeurkunde das griechische Urteil vorgelegt wurde lautet der Status: verheiratet.
Hat meine Mutter Anspruch auf Witwenrente da nie ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde?
Hier gelten die Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Das heißt in diesem Fall, dass die Eheleute rechtmäßig geschieden wurden auch wenn die Scheidung den deutschen Behörden nicht bekannt ist/war. Unter welchen Voraussetzungen ein deutscher Versorgungsausgleich durchzuführen ist/gewesen wäre spielt für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente keine Rolle.
"Die Ehe wurde 1970 vor einem deutschen Standesamt vollzogen" - wusste gar nicht, dass Griechen solche Draufgänger sind. Gewöhnlich findet der Vollzug nicht vor dem Amt statt.
Zieht meine Mutter also den kürzeren, weder Witwenrente noch Versorgungsausgleich.
Und nicht den Schröder vergessen:
"Jede legale Arbeit ist zumutbar, solange im erwerbsfähigen Alter."
Hugh !
Hallo janni,
sofern beide Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung die Staatsangehörigkeit des Staates hatten, dessen Gericht die Scheidung ausgesprochen hat, ist die ausländische Scheidung in diesem Fall von vornherein auch für das deutsche Rechtsgebiet wirksam. Einer weiteren Anerkennung des Scheidungsurteils bedarf es dann nicht mehr.