Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Eherecht bei Witwenrente

von janni21.04.2010 | 10:56
1381 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Eltern haben 1964 nach griechischem Recht geheiratet. Die Ehe wurde 1970 ebenso vor einem deutschen Standesamt also deutschem Recht vollzogen und beurkundet (Stammbuch). Mein Vater hat sich 1997 nach griechischem Recht scheiden lassen und hat dieses Urteil nie ins deutsche Recht übernommen (Versorgungsausgleich nachteilig). Nun folgendes Problem: Mein Vater ist kürzlich in Deutschland gestorben, obwohl bei der Beantragung der Sterbeurkunde das griechische Urteil vorgelegt wurde lautet der Status: verheiratet. Hat meine Mutter Anspruch auf Witwenrente da nie ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo janni,

sofern beide Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung die Staatsangehörigkeit des Staates hatten, dessen Gericht die Scheidung ausgesprochen hat, ist die ausländische Scheidung in diesem Fall von vornherein auch für das deutsche Rechtsgebiet wirksam. Einer weiteren Anerkennung des Scheidungsurteils bedarf es dann nicht mehr.

5 Antworten

Sittenwächteram 21.04.2010 | 11:54
"Die Ehe wurde 1970 vor einem deutschen Standesamt vollzogen" - wusste gar nicht, dass Griechen solche Draufgänger sind. Gewöhnlich findet der Vollzug nicht vor dem Amt statt.
haste Töneam 21.04.2010 | 11:21
Hier gelten die Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Das heißt in diesem Fall, dass die Eheleute rechtmäßig geschieden wurden auch wenn die Scheidung den deutschen Behörden nicht bekannt ist/war. Unter welchen Voraussetzungen ein deutscher Versorgungsausgleich durchzuführen ist/gewesen wäre spielt für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente keine Rolle.
janniam 21.04.2010 | 12:06
Zieht meine Mutter also den kürzeren, weder Witwenrente noch Versorgungsausgleich.
bennyam 21.04.2010 | 13:10
keine sorge janni. bei uns in der brd bekommt jeder etwas. einfach an das sozialamt wenden - und der rubel rollt.
Schredderam 21.04.2010 | 15:48
Und nicht den Schröder vergessen: "Jede legale Arbeit ist zumutbar, solange im erwerbsfähigen Alter." Hugh !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026