Die Ehe wurde im Ausland XY geschlossen. Die Ehepartnerin aber lebt bzw. hat keinen Wohnsitz in der BRD. Frage :. verstirbt der Ehemann kann die sodann Witwe problemlos Antrag auf Witwenrente stellen, oder hätte die im Ausland geschl. Ehe als Voraussetzung zur Zahlung d. Witwenrente bei einem Amt XY in der BRD angemeldet / angezeigt werden müssen ?
Wenn eine gültige Ehe bestanden hat, hat der Überlebende zunächst mal einen Rentenanspruch auf Hinterbliebenenrente, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob die Antragsstellung dann "problemlos" verläuft, hängt davon ab wo der Überlebende wohnt. Es gibt sicher Regionen in dieser Welt aus denen es schon mühsam ist die DRV überhaupt zu erreichen.
Die sonstigen Voraussetzungen:: Dauer der Ehe, Alter der dann Witwe, gem. KInder ja / nein - sind klar.
Frage:: gültige Ehe ?
Frage:: die Zweite - die Heirat muss also nicht einer Behörde XY in der BRD ( als Voraussetzung zur Zahlung einer WR angezeigt werden.
Im Vorfeld nein.
Beim Antrag auf Hinterbliebenenrente muss gegenüber der (Behörde) DRV natürlich nachgewiesen werden, dass eine (gültige) Ehe bestanden hat.
Haben Sie Zweifel daran ob eine im Ausland geschlossene Ehe nach deutschem Recht gültig ist, sollten Sie sich bei einem Standesamt erkundigen.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 27.10.2014, 14:52 Uhr]
Dazu auch :
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Ausl%20-%20Gueltigkeit%20in%20D.html?nn=332718