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Experten-Antwort

Ehrenamt bei RV abklären

von Sarah N.22.02.2019 | 08:05
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3 Antworten

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Ich beziehe eine volle unbefristete EMR. Ich möchte ein Ehrenamt aufnehmen. Die Zeiten ( weniger als 3 Stunden, drei mal pro Woche ) halte ich ein. Meine Aufwandsentschädigung wird pro Monat maximal 150 Euro betragen. Ich weiß aber nicht , ob die Art der Tätigkeit rentenschädlich ist, obwohl es sich um eine leichte Tätigkeit handelt. Ich möchte das vorher mit der RV schriftlich abklären. Sollte die RV antworten , dass die Tätigkeit rentenschädlich ist und ich beginne das Ehrenamt nicht, kann dann eine Rentenprüfung allein wegen der Anfrage veranlasst werden?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah N.,

neben Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie weitere Einkünfte erzielen. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie die Höchstgrenze einhalten und dass Sie Ihre Tätigkeit nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. In dem von Ihnen beschriebenem Sachverhalt sollten diese Voraussetzungen gegeben.

Das Vorliegen von Erwerbsminderung kann Ihr Rentenversicherungsträger grundsätzlich jederzeit prüfen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Gern können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort beraten lassen. Dort wird man Ihnen die gesetzlichen Vorschriften erläutern. Hinsichtlich der Frage, ob eine gesundheitliche Überprüfung durchgeführt wird, kann vor Ort jedoch keine Entscheidung getroffen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sarah N.am 22.02.2019 | 09:35
Danke für die Antwort. Im ersten Moment fand ich diese ausweichend. Aber letztlich verstehe ich sie so: Ich darf ehrenamtlich arbeiten. Es ist wichtig dass ich mein Restleistungsvermögen beachte ( weniger als drei Stunden, die Art der Tätigkeit) und die Zuverdienstgrenzen. Bei den Stunden und dem Zuverdienst sind die Gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Bezüglich der Art der Tätigkeit kann es sein, dass wenn ich VORHER den Rententräger frage und bei Rentenschädlichkeit das Ehrenamt nicht beginne, trotzdem eine Rentenprüfung veranlasst werden kann, allein wegen meiner Anfrage. Weil JEDERZEIT eine Rentenüberprüfung möglich ist. Insofern verstehe ich Ihre allgemeine und doch eher ausweichende Antwort. Und letztlich muss ich mit dem Restrisiko leben. Und dann ist es eben so... Kann ich die Frage des Ehrenamtes eigentlich auch in einer örtlichen Beratungsstelle der RV ( ich wohne in einer Grossstadt) persönlich klären ( ich würde die schriftliche Anfrage natürlich mitbringen und abgeben) ? Das würde mir wahrscheinlich helfen, mit meinen Ängsten besser umgehen zu können. Oder geht die Abklärung nur auf dem Postweg mit dem für mich zuständigen Ansprechpartner der auf dem Rentenbescheid angegeben ist ?
Deutsche Rentenversicherung
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