Hallo Sarah N.,
neben Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie weitere Einkünfte erzielen. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie die Höchstgrenze einhalten und dass Sie Ihre Tätigkeit nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. In dem von Ihnen beschriebenem Sachverhalt sollten diese Voraussetzungen gegeben.
Das Vorliegen von Erwerbsminderung kann Ihr Rentenversicherungsträger grundsätzlich jederzeit prüfen.