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Experten-Antwort

Ehrenamt und RV-Beitrag

von Katha25.07.2014 | 11:43
648 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich übe ein Ehrenamt im Rahmen eines Übungsleitervertrages aus und erhalte max. 200 Euro/ Monat (die in der Regel deutlich unterschritten werden). Weil ich einen Honorarvertrag abschließen möchte (max. 800 Euro/ Monat) stehe ich jetzt vor den Fragen des soz.ver.pflichtigen Status': Muss ich mich freiwillig rentenversichern? Zählt das Ehrenamt zur Bemessungsgrundlage der Beitragshöhe? Ist es relevant, dass ich an einer Hochschule eingeschrieben (falle aus Altersgründen aus der studentischen Versicherung heraus und bin freiwillig krankenversichert). Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2014 | 13:53

Am besten ist Sie sprechen unter Vorlage des Honorarvertrages mal bei einer Auskunft- und Beratungsstelle vor.

Zudem wäre wichtig zu wissen, aufgrund welcher Beschäftigung ein Honorarvertrag abgeschlossen worden ist?

1 Antworten

Kathaam 29.07.2014 | 09:34
Vielen Dank für den Hinweis eines persönlichen Gesprächs. Ich versuche stetig weiter, Ihre Mitarbeiter telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer zu erreichen. Eine Vorabinformation zu den folgender Fragen steht weiter aus: Werden Einnahmen aus Ehrenamt (s.o.) zur Bemessungsgrundlage des RV-Beitrages hinzugerechnet? Und wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können, erläutern Sie bitte kurz warum und wo ich selbst Information darüber finden kann (§ XY XYZGB). Herzlichen Dank.
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