Müssen ehrenamtliche Aktivitäten ( weniger als drei Stunden) innerhalb einer Kirche (zu der man gehört) und für die es keine Aufwandsentschädigung gibt, der RV beim Bezug von voller EMR gemeldet werden?
23.01.2019, 09:53
von
Johannes
23.01.2019, 12:13
Experten-Antwort
23.01.2019, 12:15
von
Johannes
Danke für die Antwort.
23.01.2019, 13:39
von
Domo
Zitiert von: Experte/in
Hallo, Johannes,
Sie sind verpflichtet Angaben zu Veränderung Ihrer Einkünfte neben dem Rentenbezug zu machen (Mitwirkungspflichten), auch wenn es offensichtlich ist, dass dies keine Veränderungen bzgl. der Rentenhöhe mit sich bringen wird.