Guten Tag,
Beiträge wären nur zu zahlen, wenn Sie während Ihrer "ehrenamtlichen" Erwerbstätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das wird aber regelmäßig nicht der Fall sein, es sei denn Sie übernehmen ausnahmsweise Funktionen, wie sie üblicherweise von den anderen Beschäftigten ausgeübt werden werden.
Für die Beitragsabführung wären Sie aber selbst dann nicht verantwortlich, sondern als Arbeitgeber die Institution, für die sie tätig sind.
Sie brauchen der Rentenversicherung Ihre Tätigkeit also nicht anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam