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Experten-Antwort

Ehrenamtliche Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber

von Personalbüro05.08.2010 | 17:08
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Liebes Forum, wir haben einen Beschäftigten, der bei uns eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt. Derzeit ist in der Diskussion, dass dieser Beschäftigte auch ehrenamtlich bei uns tätig werden soll. Hierfür würden wir, ihm gerne die sog. Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG bis zu 500,00 € / Jahr vergüten wollen. Auch wenn nach § 14 Abs. 1 SGB IV diese Ehrenamtspauschale nicht zum Arbeitsentgelt zählt, sind wird uns dennoch nicht sicher, ob die Pauschale nicht zur Hauptbeschäftigung hinzugerechnet weden muss, und dann sozialversicherungspflichtig wird? Besten Dank für Ihre Mühen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Personalbüro,

bei mehreren Beschäftigungen bei ein und demselben Arbeitgeber ist von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Die Arbeitsentgelte wären demnach zusammenzurechnen (dies gilt im Übrigen grundsätzlich auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit). Aber: Das Entgelt/die Aufwandsentschädigung aus der ehrenamtlichen Tätigkeit gilt regelmäßig nur soweit als Arbeitsentgelt, wie es auch der Steuerpflicht unterliegt. Für den steuerfreien Teil würden damit letztlich keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sein.

Sie sollten sich zur Klärung im Einzelfall jedoch mit der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) in Verbindung setzen. Aufgrund § 28h SGB IV ist nur diese berechtigt, außerhalb einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger eine entsprechende Entscheidung zur versicherungs- und Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu treffen.

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