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Eichel- oder Riesterrente ?

von Dr. Steiner29.10.2010 | 07:32
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich habe die Möglichkeit Betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. Stimmt es, daß ich bei der Bruttoumwandlung 2640 Euro in meine Altersvorsorge Steuer und Sozialabgabenfrei anlegen kann und noch einmal 1800 Euro bei denen ich dann aber Sozialbeiträge zahlen muß ? Also zusammen 4440 Euro jährlich ? Stimmt es, daß ich das eingezahlte Geld im Leistungsfall mir zu 100% als Einmalzahlung auszahlen lassen kann ? Nicht so wie bei Riester nur 30% ? Zählt die 100%ige Auszahlung als schädliche Verwendung und muß ich dann die geparte Steuer der Einzahlphase nachzahlen oder kann ich das dann als Rentner mit meinem dann gültigen Steuersatz versteuern ? Was zählt bei der betrieblichen Altersvorsorge als Leistungsfall Die Erwerbsminderung oder die volle Erwerbsminderung ? Danke für Ihre Antworten Dr. Steiner

3 Antworten

-am 29.10.2010 | 10:29
Für die betrieblichen Altersvorsorge können bei Versorgungszusagen ab 01.01.2005 bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2010: 2640 EURO) steuer- und sozialversicherungsfrei in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds aufgewendet werden (Entgeltumwandlung). Weitere 1800 EURO können steuerfrei umgewandelt werden. Die Steuerfreiheit ist auf solche Versorgungszusagen beschränkt, die eine lebenslange Altersversorgung gewährleisten, wobei allein die Möglichkeit an Stelle einer lebenslangen Altersversorgungsleistung eine Kapitalauszahlung zu wählen, der Steuerfreiheit nicht entgegensteht. Wird allerdings das Wahlrecht zu Gunsten einer Kapitalauszahlung ausgeübt, endet damit die Steuerfreiheit. In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhen, in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung. Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind in der Auszahlungsphase immer beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie in der gesetzlichen KV versichert sind. Eine betriebliche Altersversorgung kann auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden werden. Wie die Berufsunfähigkeit definiert wird und wann sie eintritt, ergibt sich ausschließlich aus den Vertragsbedingungen.
Dr. Steineram 29.10.2010 | 13:02
Danke für Ihre Antwort Experte. Noch eine Frage: Wenn man in der Auszahlphase im Ausland lebt und in Deutschland abgemeldet bin, muß ich dann die 100%ige Auszahlung zu dem Steuersatz versteuern der an meinem neuen Wohnsitz zählt ? Von miraus in Afrika versteuern ? Wenn es dort kein Sozialsystem gibt, muß ich dann auch keine Sozialabgaben nachzahlen ? Oder wird bei der Auszahlung irgend ein Strafbestand konstruiert weil die Steuer- u. Sozialabgabeersparnis in Deutschland stattgefunden hatte ? Danke Dr. Steiner
-am 29.10.2010 | 13:54
Sollten Sie bei Bezug der Altersversorgung wegen eines Auslandsaufenthalts nicht in Deutschland gesetzlich krankenversichert sein, entfällt auch die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Inwieweit Sie in diesem Fall dennoch weiterhin der Steuerpflicht unterliegen, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
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