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Experten-Antwort

Eigene Verpflegung bei Unterbringung im BFW

von Saskia19.08.2018 | 11:42
758 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe einen dreimonatigen Vorkurs an einem BFW hinter mich gebracht und bin dort jetzt in die Hauptmaßnahme eingestiegen. Allerdings möchte ich nun die Verpflegungskosten ausbezahlt bekommen, da ich mit der Verpflegung im BFW überhaupt nicht zurechtkomme (wohlgemerkt gesundheitlich). Mein Sozialberater vor Ort meinte, das wäre grundsätzlich nicht möglich, dabei verfügen die Zimmer hier über Kochmöglichkeiten. In meinem Bescheid steht ja "und nicht an der Gemeinschaftsverpflegung der Bildungseinrichtung teilnehmen KÖNNEN" ... aus welchen Gründen ist ja gar nicht erwähnt. Kann ich die Verpflegungskosten bei Aufenthalt in einem BfW wirklich nicht ausbezahlt bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind internatsmäßig in einem Bfw untergebracht. Von daher wird auch die Verpflegung dort zur Verfügung gestellt. Der Rentenversicherungsträger zahlt einen entsprechenden (Gesamt-)Kostensatz an das Berufsförderungswerk.

Wenn Sie nicht an der Verpflegung teilnehmen können oder wollen, müssen Sie sich evtl. für eine andere "Teilnahmeform" entscheiden.

Ihr erster Ansprechpartner ist der zuständige Rehabilitations-Fachberater bzw. Ihr Berater im Bfw.

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4 Antworten

Stilles Wasseram 19.08.2018 | 12:48
Hallo Saskia, fu brauchst Deine Verpflegung, diese Kosten übernimmt das BFW. Ausbezahlen ist nicht möglich. Gruß
Saskiaam 19.08.2018 | 12:56
Ja, das weiss ich, dass ich Verpflegung brauche. Allerdings verfügen die Zimmer im Wohnheim über Kochmöglichkeiten, ich habe 2 Kinder groß gezogen, daher mehr als genug Kocherfahrung und ich weiss, dass dieses "Convenience Food" , ich glaube so nennen die das in der Massenkantine, katastrophale Auswirkungen auf meine Verdauung und meine Leistungsfähigkeit hat. Ich esse schon seit mehreren Monaten nicht mehr in der Kantine...
Klausam 19.08.2018 | 21:08
Zitat von Saskia anzeigen
Ich bin auch im BFW untergebracht und kenne die Problematik. Aber es ist in der Tat nicht möglich, sich Verpflegungsgeld nicht auszahlen zu lassen, nur weil man das Essen nicht mag oder es zu Blähungen dadurch kommt. Eine Mitschülerin von mir hat es geschafft, dass ihr ein anteiliges Verpflegungsgeld gezahlt wurde, aber auch nur, weil sie mit ärztlichem Guthaben nachweisen konnte, dass sie eine entsprechende Krankheit (Zöliakie oder so was) hat. Normalerweise gilt die Verpflegung bei internatsmässiger Unterbringung in einem BFW als "unentgeltliche Verpflegung". Dadurch gibt es keinen Anspruch auf Verpflegungsgeld mehr. Ausnahme: Wie du schon geschrieben hast, man "kann" am Essen nicht teilnehmen. Und da zählen nur räumliche (Praktikum), zeitliche (Immer Unterricht während der Mensazeit) oder nachweisbar schwerwiegende gesundheitliche Gründe.
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