Sie sind internatsmäßig in einem Bfw untergebracht. Von daher wird auch die Verpflegung dort zur Verfügung gestellt. Der Rentenversicherungsträger zahlt einen entsprechenden (Gesamt-)Kostensatz an das Berufsförderungswerk.
Wenn Sie nicht an der Verpflegung teilnehmen können oder wollen, müssen Sie sich evtl. für eine andere "Teilnahmeform" entscheiden.
Ihr erster Ansprechpartner ist der zuständige Rehabilitations-Fachberater bzw. Ihr Berater im Bfw.