Hallo,
ich habe einen dreimonatigen Vorkurs an einem BFW hinter mich gebracht und bin dort jetzt in die Hauptmaßnahme eingestiegen.
Allerdings möchte ich nun die Verpflegungskosten ausbezahlt bekommen, da ich mit der Verpflegung im BFW überhaupt nicht zurechtkomme (wohlgemerkt gesundheitlich). Mein Sozialberater vor Ort meinte, das wäre grundsätzlich nicht möglich, dabei verfügen die Zimmer hier über Kochmöglichkeiten.
In meinem Bescheid steht ja "und nicht an der Gemeinschaftsverpflegung der Bildungseinrichtung teilnehmen KÖNNEN" ... aus welchen Gründen ist ja gar nicht erwähnt.
Kann ich die Verpflegungskosten bei Aufenthalt in einem BfW wirklich nicht ausbezahlt bekommen?