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Eigeneinzahlung möglich ?

von Annelore24.07.2008 | 22:45
1173 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei einem 2-Jahres-Job über das Programm 50+ darf der AG keine Beiträge zur Rente einzahlen. Kann man selbst einen Monatsbetrag einzahlen und wieviel wäre das ??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden, haben seit 01.01.2003 bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 421j SGB 3 Anspruch auf Leistungen der Entgeltsicherung.

Im Rahmen der Entgeltsicherung wird u.a. ein zusätzlicher Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Danach sind gem. § 168 Abs. 1 Nr. 8 SGB 6 diese zusätzlichen Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit zu tragen.

Und aufgrund dieser Konstellation können Sie keine weiteren Beiträge für diese Zeit einzahlen.

1 Antworten

Schadeam 25.07.2008 | 07:20
Ich denke da sollten Sie sich genauer informieren. Der Staat hat sicherlich nicht geregelt, dass jemand im Programm 50 + arbeitet und nicht rentenversichert ist. Wenn der AG keine RV Beiträge zahlen "muss", dann sicherlich deshalb, weil das Arbeitslosengeld weiterläuft und somit die Agentur (oder ein anderer Träger) die Beiträge weiterzahlt. Ist diese Annahme so richtig, dann ist die freiwillige Versicherung ausgeschlossen, weil das neben einer Pflichtversicherung nicht geht. Wenn Sie konkret betroffen sind, kann Ihnen die Agentur sicherlich sagen, wie das im Einzelfall läuft, bzw. das müsste auch im entsprechenden Bewilligungsbescheid stehen.
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