Hallo, möchte mir auf dem Lande ein altes Bauernhaus mit altem Baumbestand und großem Bauerngarten kaufen. Hierfür möchte ich bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder oder beim Kommunalen Versorgungsverband bzw. bei der Ärztversorgungskammer eigeheimriestern oder eigenheimrüruppen. Ist das möglich und wann bekomme ich den Kredit und zu welchem Zinssatz ausgezahlt?
Sind Sie doch bitte so gut und schreiben unter einem ANDEREN Nicknamen! Oder fällt Ihnen keiner ein?
MfG Rosanna - ORIGINAL!!!
Das mein ich aber auch :-)
Werte Userin Rosanne,
Das Personen sich den Nicknamen anderer zu eigen machen ist ja ein leider schon sehr lange bekanntes Problem, wogegen aber der Betreiber der Seite noch nichts unternommen hat.
Da nutzt es überhaupt nichts, ob Sie hinter dem Nicknamen noch
-Original! schreiben oder
der andere
- Fälschung.
Jeder kann beide Namen verwenden, es ist einfach nicht gewährleistet, dass diesem Mißbrauch Einhalt geboten wird.
Vielleicht treten Sie als Mitarbeiterin der DRV an den Betreiber des Forums heran, um dem Einhalt zu gebieten.
Durch die Mißbräuchliche Doppel-Verwendung wird jeder ehrlich agierende User in Misskedit gebracht.
Hallo, jetzt werde ich meinen amtlichen Geburtsvornamen "Rosanna" erst recht in diesem Forum benutzen, da ich eine Geburtsurkunde mit diesem Vornamen habe und die andere userin sich mit meinem Vornamen pseudofiniziert. Wo bleibt die Antwort auf meine Frage? oder ist dieses Forum nur dazu da, um Urheberrechtsstreitigkeiten hervorzurufen.
Hallo R.R.,
vorab zu Ihrem Namen. Es ist natürlich normal, dass wenn Sie Rosanna heißen Sie sich auch so nennen können. Da es hier im Forum aber schon häufiger zu Verwechslungen kam, wäre es sinnvoll ein zusätzlichen Buchstaben oder was auch immer zu benutzen. Das machen Sie ja jetzt auch ;-)))
Ansonsten kann ich nur schreiben, dass ich Ihre Anfrage nicht ganz verstehe ???
Sind Sie in der Ärzteversorgung oder gesetzlichen Rentenversicherung versichert?
Weiterhin können Sie nicht bei den einzelnen Versicherungsträgern "Riestern" oder "Rüruppen" sondern müssen sich privaten Anbieter suchen (z.B. Bank oder Versicherung) Klar geht das über die VBL oder ZVK zu machen (ist aber abzuraten wegen der Krankenversicherungsbeiträge die später aus dieser Rente zu zahlen sind)
Ich persönlich empfehle Ihnen sich entweder in einer Beratungsstelle der DRV mal eingehend zum Thema Altersvorsorge beraten zu lassen und vielleicht auch die Finanztest (www.finanztest.de) zu diesem Thema.
Um Riestern zu können, müssen Sie aus jeden Fall gesetzlich Rentenversicherungspflichtig versichert sein!
Rürupp ist eher was für Selbständige, die nicht der gesetzlichen RV-Pflicht unterliegen.
Ich hoffe Sie finden etwas und verbleibe
MfG
Happy
Hallo Rosanna Ressi,
entschuldigen Sie, dass ich Ihren RICHTIGEN Namen benutze! :-)) In einem anonymen Forum benutzt man nun einmal Nicknamen. Wenn jeder, der tatsächlich Klaus heißt, Klaus angeben würde, könnte man nicht mehr unterscheiden, wer fragt, wer antwortet, etc. etc.
Ich benutze diesen Namen (wer weiß, vielleicht heiße ich ja so ähnlich?) seit Monaten und bin unter diesem Namen hier im Forum bekannt. Das hat selbstverständlich nichts mit URHEBERRECHT zu tun! Deshalb möchte ich Sie bitten, wie schon von @Happy erwähnt und wie Sie es jetzt auch getan haben, Ihrem Vornamen etwas beizufügen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
MfG Rosanna.
Rosanna, haben Sie PMS?
Mann ist das ein Kindergarten...
Unsere Rosanna hat ein extrem ausgeprägtes Geltungsbedürfnis.
Soweit kommt das noch, dass sich jeder neue Teilnehmer zunächst informieren muss, welche Nicknamen bereits verwendet werden, bevor er loslegen kann!
"UNGLAUBLICH" - hatte ich vergessen hinzuzufügen!
Nee, zum Kindergarten machen Sie und @Festus das Ganze. Wenn Sie den Sinn meines Beitrags nicht verstehen, lassen Sie´s doch grad!
Wer lesen kann, ist übrigens klar im Vorteil. ICH hatte mit diesem "Urheberrecht" auf den Namen nicht angefangen.
es wäre doch vielleicht von Vorteil, wenn "ihr" versuchen würdet mal auf die Frage von Rosanna R. zu antworten und nicht mit Schmierereien das Forum vollkleckert!
Das ödet mich so langsam echt an hier. Und ständig diese Beschimpfungen an Rosanna finde ich echt langweilig!!!
Anscheinend habt auch ihr mehr Zeit zum Lallen als zum Arbeiten oder?
Und noch eine Anmerkung für Rosanna R., es wäre sehr freundlich von Ihnen wenn Sie ein kurzes Feedback geben könnten, ob Ihre Frage ein wenig beantwortet wurde.
Also dann bye bye...
nachdem ich hier in einem ganz schön komischen Forum gelandet bin, bitte ich zu beachten, daß ich künftig zur Vermeidung von Irritationen den Nicknamen "Annarosa" von der Ponderosa verwende.
Als frühere Rechtsanwältin und jetzige Medizinerin bin ich bei den beiden Versorgungswerken versichert, weil ich auch heute noch als Konkursverwalterin eingesetzt werde. Außerdem zahle ich freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur VBL, weil ich mal Baurechtsberater einer großen Stadt war. Aber Rentenrecht war halt mal noch nie meine Baustelle. Kann ich jetzt eigenheimrüruppen oder eigenheimriestern und bei wem und wann wird der Kreditz ausgezahlt?
Danke für Antwort
Annerosa
Riester-Rente
Förderberechtigt sind folgende Personenkreise:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Landwirte und mitversicherte Familienangehörige
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Mütter u. Väter während der ersten drei Lebenjahre eines Kindes, die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet bekommen
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (auch Bezieher von Arbeitslosengeld II, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen ruht)
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mini-Jobber, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und den Rentenversicherungsbeitrag durch eigene Zahlung aufstocken
- Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger und versicherungsfreie Angestellte mit Anspruch auf Beamtenversorgung
- Ehepartner von förderberechtigten Personen, die einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen
Eine Riester-Rente können Sie nicht bei den von Ihnen aufgezählten Versorgungsträgern abschließen! Anbieter sind private Versicherungen und Banken. Förderfähige Anlageformen sind zertifizierte private Rentenversicherung, zertifizierte Banksparverträge, zertifizierte Fondssparverträge. Darüber hinaus gibt es auch in der betrieblichen Altersversorgung für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds die Möglichkeit der Riesterförderung. Diese Verträge müssen nicht extra zertifiziert sein.
Bisher kann vom bereits angesparten Kapital ein Teil für selbstgenutztes Wohneigentum entnommen werden, der entnommene Betrag muß aber bis zum Ende der Ansparpase wieder eingezahlt werden.
Das Eigenheimgesetz (Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - ERG) sieht hier eine Verbesserung vor. Als Anbieter kommen dann auch Bausparkassen und Genossenschaften in Frage.
Dieses Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet worden!Daher kann zu Einzelheiten hierzu noch keine Stellung genommen werden.
Hallo Annarosa,
also Riester geht meiner Meinung nach nicht, da Sie "Versorgungswerklerin" sind und somit nicht in der gesetzlichen RV versichert.
Rürup sicher möglich, aber da schließe ich mich dem Experten an.
Ich hoffe, Sie bleiben trotzdem hier in diesem "komischen" Forum um noch die eine oder andere Frage zu klären ;-))
Könnte ja sein, dass auch Siemal eine coole Antwort parat haben und anderen helfen können.
MfG
Happy
p.s. Als Hinweis möchte ich Ihnen noch den Tipp geben, sich evtl. über den Verbraucherschutz ein wenig "Input" hinsichtlich der Eigenheimförderung zu holen. Das ist immer gut auch wenn es nicht kostenfrei ist. So können Sie ein Beratungsgespräch ganz anders angehen, wenn Sie über Hintergrundwissen verfügen oder?
Viel Erfolg!
Danke an Happy, für die Antwort. Ich zahle aber zur Erhaltung des Berufsunfähigkeitsschutzes laufend den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung, weil ich schon vor 1984 lange dortversichert war. Damit bin ich doch auch in der gesetzlichen RV versichert und könnte m.E. doch riestern. Oder?
mfg
Annarosa
Hallo Annarosa,
neee, leider nicht da es Pflichtbeiträge sein müssen.
Also Sie müssten in der gesetzl. RV "pflichtversichert" sein, nicht freiwillig!
Haben Sie sich hinsichtlich der freiwilligen Beitragszahlung zur Aufrechterhaltung des EM-Schutzes (damals) beraten lassen? Welcher Jahrgang sind Sie und haben Sie die allg. Wartezeit von 5 Jahren bis zum 31.12.1983 erfüllt und ab dem 01.01.1984 einen lückenlosen Versicherungsverlauf?
MfG
Happy
jaja, wer lesen kann...
Also die Wartezeit vor 1984 haben Sie demnach erfüllt, gut! Ab 01.01.1984 keine Lücke? Dann sind die freiwlligen Beiträge sinnvoll!
LG
Happy