Zitiert von: Lestat
Darf ich das? Ist eine Beschäftigung im ÖD.
Bin schwerbehindert, der
AG kann mir nicht kündigen.
Lestat,
bedenken Sie das wirklich gut, sich dieses 'Rückkehrrecht' abzuschneiden, falls die EM nicht mehr weiter bewilligt werden sollte. AG ändern sich/Personen ändern sich - kommen und gehen, und dann ist vielleicht auch ein anderes Betriebsklima nach vielen Jahren des Aussetzen da. Und da Sie nun die 3. Verlängerung haben (ich schätze, nur eine 'Arbeitsmarktrente'?!), kann dass natürlich so weiter bis zur Altersrente gehen - es ist kein Nachteil, das ruhende Arbeitsverhältnis fortzuführen ...kündigen können Sie dann immer noch, wenn der nächste Weiterbewilligungsantrag abgelehnt werden sollte.
Dann haben Sie allerdings das Problem, grad keinen AG zu haben, der Sie auffängt, wieder eingliedern muss, und vom 'Arbeitsamt' dürften Sie dann eine Sperrfrist erwarten ...da hängt dann noch einiges mehr dran, wenn Sie allein/nicht allein leben/dazu sind dann weitere Beratungsgespräche notwendig, wenn dieser Fall absehbar ist.
Suchen Sie daher zwingend Ihr örtliches Versicherungsamt/Rathaus auf, das Ihnen alle Folgeaspekte Ihrer Absicht/Eigenkündigung aus Gesamtsozialversicherung näher bringt ...und vielleicht auch intern einen Draht/ÖD-AG zur PA hat/da vermitteln kann.
Gruß
w.